13.09.2019

Solidaritätszuschlag: Neue Musterklage eingereicht

Aktuelles Steuerrecht

Mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler hat ein Ehepaar aus Bayern Klage gegen den Solidaritätszuschlag beim Finanzgericht Nürnberg eingereicht (Az.: 3 K 1098/19). Anlass ist der Plan der Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe auch im Jahr 2020 von allen Bürgern und Betrieben weiter zu erheben.

Frühestens ab dem Jahr 2021 könnte der Zuschlag für einen Teil der Soli-Zahler entfallen, so der Beschluss der Bundesregierung. Dies ist aus Sicht der Kläger zu spät, weshalb sie gegen die vom Finanzamt festgesetzten Soli-Vorauszahlungen 2020 klagen.

Rückenwind bekommen die Kläger von einem aktuellen Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutsches Bundestages. Die Bundestagsjuristen hatten die Fachliteratur ausgewertet und festgestellt, dass erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Fortführung der Ergänzungsabgabe ab dem Jahr 2020 bestehen. Denn die Politik hatte den Solidaritätszuschlag stets mit dem Solidarpakt II – den Hilfen für die neuen Bundesländer – verknüpft. Diese laufen Ende 2019 aus, sodass dann auch der Soli entfallen müsste.

Andere Steuerzahler profitieren automatisch von den Musterklagen, denn die Finanzämter stellen Steuerbescheide zum Soli nur vorläufig aus. Bei einem positiven Urteil können die Steuerbescheide deshalb dann zugunsten der Bürger und Betriebe geändert werden.

BdSt-Mitglieder erhalten nähere Informationen: Zu diesem und den weiteren BdSt-Musterprozessen lesen Sie Details wie den Verfahrensstand im INFO-Service Nr. 3 „Musterklagen des Bundes der Steuerzahler“. Die schlauen Seiten können Sie entweder im Mitgliederbereich auf steuerzahler.de herunterladen oder kostenlos bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.