20.12.2019

Soli-Abbau und Jahressteuergesetz beschlossen – Klimapaket wackelt

Ende November haben die Bundesländer zahlreiche Steuergesetze gebilligt.

So wird ein Großteil der Steuerzahler den Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 nicht mehr zahlen müssen. Für Fachkräfte, Sparer und GmbHs wird die Ergänzungsabgabe aber auch 2021 und darüber hinaus weiterbestehen. Wann der Zuschlag für alle Steuerzahler und Betriebe endet, ist noch nicht bekannt. Auch das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität – das auch Jahressteuergesetz genannt wird – bekam von den Bundesländern grünes Licht. Einen Schwerpunkt dieses Gesetzespakets bildet die Förderung des Elektroverkehrs. Neben einer Sonderabschreibung für elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge und Lastenfahrräder gibt es aber auch Änderungen in anderen Bereichen. So steigen die Verpflegungspauschalen für Dienstreisen, und es wird ein neuer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer eingeführt, die auf dem Fahrzeug übernachten. Für Monats-Hygieneartikel und E-Books gilt ab dem Jahr 2020 der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Statt 19 Prozent wird hier nun mit 7 Prozent Mehrwertsteuer abgerechnet.

Noch nicht beschlossen ist hingegen das sog. Klimapaket. In dem Gesetzpaket enthalten war u. a. eine Sanierungsabschreibung für die energetische Modernisierung der eigenen vier Wände. Zudem sollte ab 2021 für Fernpendler eine höhere Entfernungspauschale gelten. Die Bundesländer haben diese Vorhaben in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Wann dort die Beratungen starten, bleibt abzuwarten.

Foto: Fotolia/CG

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