29.10.2021

Doppelte Rentenbesteuerung: Steuerbescheide ergehen künftig vorläufig

Erfolgreiche BdSt-Musterklage nun vor dem Bundesverfassungsgericht

Vor dem Bundesfinanzhof erzielte der BdSt mit seiner Musterklage gegen die Doppelbesteuerung der Rente einen ersten Erfolg. Jedoch liegt die Frage, ob Rentner unzulässigerweise doppelt besteuert werden, vor dem Bundesverfassungsgericht. In Hinblick darauf hat das Bundesfinanzministerium erlassen, dass Steuerbescheide in Bezug auf die Basisrente vorläufig gestellt werden.

Ob Rentner womöglich doppelt besteuert werden, muss aktuell das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden. Aufgrund der laufenden Verfahren vor dem BVerfG ergehen Steuerbescheide nun in Bezug auf die Basisrente vorläufig, das gab das Bundesministerium der Finanzen in einem Schreiben bekannt (Schreiben vom 30.08.2021 IV A 3 – S 0338/19/10006). Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid wird somit überflüssig, weil die Steuerbescheide von Amts wegen offenbleiben. Genau das hatte der Bund der Steuerzahler gefordert. Das heißt: Senioren können den Ausgang der laufenden Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abwarten, ohne selbst Einspruch einlegen zu müssen.

Zum Hintergrund: Der Bundesfinanzhof hatte im Mai erstmals eine konkrete Rechenformel zur Doppelbesteuerung vorgelegt und klargestellt: Diese gibt es vor allem bei künftigen Rentnerjahrgängen. Die beiden Ehepaare, die beim Bundesfinanzhof die neue Rechenformel zur Doppelbesteuerung von Renten erstritten hatten, profitieren von den Urteilen selbst nicht, weil das Gericht bei ihnen unterm Strich keine Zweifachbelastung sah. Gegen diese Entscheidung haben beide Paare beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt (2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21). Unter anderem kritisieren die Musterkläger, dass bei der Berechnung für die Ehemänner auch eine potenzielle Witwenrente eingerechnet wird. Daher kommt es bei verheirateten Senioren seltener zu einer Doppelbesteuerung. Dies benachteilige sie gegenüber unverheirateten Personen. Die Verfassungsbeschwerden wurden im Juni dieses Jahres eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell, ob es die Beschwerden annimmt. Wann dies erfolgt, ist offen.

Tipps für BdSt-Mitglieder: Gegen die ungerechte Doppelbesteuerung der Rente klagte der Steuerzahlerbund in einem Musterprozess. Mit Erfolg! Was das Urteil besagt, erfahren Sie im BdSt-Info-Service Nr. 9 „Doppelbesteuerung von Renten – Das Urteil“. Was Senioren bei ihrer Steuererklärung zu beachten haben, steht im BdSt-Taschenbuch „Senioren und Steuern“. BdSt-Mitglieder können unsere Publikationen kostenlos bestellen, solange der Vorrat reicht, unter Tel. 06131-986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

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