31.05.2021

Zukunftsweisendes Urteil zur Rentenbesteuerung

Der Gesetzgeber muss jetzt handeln! Auch jetzige Berufstätige wären von Doppelbesteuerung betroffen

BdSt-Erfolg bei seiner Musterklage gegen die Doppelbesteuerung von Renten: Der Bundesfinanzhof hat der Rechenweise der Finanzverwaltung in wesentlichen Punkten widersprochen. So darf der Grundfreibetrag nicht mehr als steuerfreier Rentenzufluss angerechnet werden. Mit den heute ergangenen Urteilen wird die Politik in Zugzwang versetzt, eine Renten-Doppelbesteuerung endlich zu verhindern.

„Erst bei den Beiträgen, dann bei der Rente: Der Staat besteuert unzulässigerweise doppelt“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel. Dies steht jetzt fest. Der Bundesfinanzhof hat heute ausgeführt, dass vor allem künftige Rentenjahrgänge betroffen sind. „Das höchste deutsche Steuergericht hat unmissverständlich klargemacht: Der Gesetzgeber muss umgehend nachbessern, damit eine rechtmäßige Renten-Besteuerung sichergestellt wird“, fordert Holznagel.

Konkret ging es um die Frage, ob Senioren doppelt besteuert werden –  ob also während des Erwerbslebens Rentenversicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und bei Rentenauszahlung die Rente erneut besteuert wird. Eine solche Doppelbesteuerung verbietet die Verfassung. Wie die Zweifachbesteuerung aber konkret ermittelt wird, war umstritten. Jetzt hat der 10. Senat des Bundesfinanzhofs eine Rechenformel aufgestellt und damit in weiten Teilen der Rechenweise der Finanzverwaltung widersprochen: Insbesondere der Grundfreibetrag ist den Senioren nicht als steuerfreier Rentenzufluss anzurechnen (Az. X R 33/19 und X R 20/19). „Die Finanzverwaltung hat sich die Rentenbesteuerung bislang schöngerechnet“, so Holznagel. Das geht jetzt nicht mehr. Auch wenn das Gericht die Revisionen der Kläger zurückgewiesen hat, haben sie in der Sache für die Steuerzahler einen Erfolg erzielt! Der Bund der Steuerzahler hatte eine Revision direkt als Musterklage unterstützt.

Wer profitiert?

Senioren, die erst kürzlich in Rente gegangen sind, sowie Selbstständige, Unverheiratete und Männer sind nach Aussage des Gerichts stärker betroffen. Diese Gruppe sollte jetzt prüfen, ob sich bei ihnen eine Doppelbesteuerung ergibt. Es ist zu erwarten, dass auch die Finanzverwaltung in Kürze auf die Urteile reagiert. Zudem werden die  Urteilsgründe von unseren Experten im Detail bewertet. Möglicherweise wird die Frage der Doppelbesteuerung dann doch noch an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben, denn in einigen Punkten besteht eventuell weiterer Klärungsbedarf, etwa zur Einbeziehung der Hinterbliebenen.

Für BdSt-Mitglieder werden in Kürze im Mitgliederbereich weitere Informationen zur Verfügung stehen.

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