16.08.2021

Rentenbesteuerung: Einspruch für Senioren wird bald überflüssig

Bundesfinanzministerium kündigt Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid an

Wegen des Verdachts auf Doppelbesteuerung ihrer Rente legten viele Senioren beim Finanzamt Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein. Künftig müssen sie das nicht mehr tun. Das Bundesfinanzministerium beabsichtigt, bezüglich der Rentenbesteuerung in die Steuerbescheide Vorläufigkeitsvermerke aufzunehmen. Dann entfallen individuelle Einsprüche, wodurch Bürger und Finanzämter entlastet werden. Gegenüber dem Bundesfinanzministerium hat der Steuerzahlerbund genau das gefordert.

Viele Senioren sind unsicher, ob in ihrem Renten-Fall eine Doppelbesteuerung vorliegt. Deshalb lautete unsere Forderung an das Bundesfinanzministerium (BMF), die Steuerbescheide hinsichtlich der Rentenbesteuerung vorläufig zu stellen. Dieser Forderung soll bald entsprochen werden. Wie das Bundesfinanzministerium auf unsere Nachfrage mitteilte, sollen Steuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2005 „wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit“ der Besteuerung von Alterseinkünften „künftig vorläufig ergehen“. Ein entsprechendes BMF-Schreiben soll „zeitnah veröffentlicht werden“.

Für betroffene Rentner ist das eine gute Nachricht! Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid wird dann nämlich überflüssig, weil sämtliche Steuerbescheide hinsichtlich der Rentenbesteuerung von Amts wegen offen bleiben. Das bedeutet dann: Senioren können automatisch vom Ausgang der Gerichtsverfahren profitieren, weil ihre Steuerbescheide nachträglich noch zu ihren Gunsten geändert werden. Fazit: Weniger Bürokratie für Senioren – das wäre ein Erfolg für den Bund der Steuerzahler! Sobald das BMF-Schreiben veröffentlicht ist, berichten wir an dieser Stelle.

Zum Hintergrund: Aktuelle Verfassungsbeschwerden gegen die Doppelbesteuerung

Zunehmend mehr Senioren zahlen Einkommensteuer auf ihre Rente. Viele treibt die Frage um, ob hier doppelt abkassiert wird? Eine Doppelbesteuerung – in der Fachsprache ist das die Zweifachbesteuerung – liegt vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen. Dazu hatte der Bundesfinanzhof im Mai erstmals eine konkrete Rechenformel vorgelegt und klargestellt: Die Doppelbesteuerung gibt es vor allem bei künftigen Rentnerjahrgängen. Deshalb muss die Politik jetzt nachbessern!

Die beiden Ehepaare, die beim Bundesfinanzhof die neue Rechenformel zur Doppelbesteuerung von Renten erstritten hatten, profitieren von den Urteilen selbst nicht, weil das Gericht bei ihnen unterm Strich keine Zweifachbelastung sah. Gegen diese Entscheidung haben beide Paare beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az.: 2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21). Unter anderem kritisieren die Musterkläger, dass bei der Berechnung für die Ehemänner auch eine potenzielle Witwenrente eingerechnet wird. Daher kommt es bei verheirateten Senioren seltener zu einer Doppelbesteuerung. Dies benachteilige sie gegenüber unverheirateten Personen. Die Verfassungsbeschwerden wurden im Juni dieses Jahres eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell, ob es die Beschwerden annimmt. Wann dies erfolgt, ist offen.

Aktualisierung vom 31.08.2021: Das Bundesfinanzministerium hat einen Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid bzgl. der Renten-Doppelbesteuerung veranlasst.

Tipps für BdSt-Mitglieder: Über das Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: X R 20/19 und X R 33/19) haben wir den Info-Service Nr. 9 „Doppelbesteuerung von Renten – Das Urteil“ veröffentlicht. Das schlaue Merkblatt können Sie sich entweder im Mitgliederbereich herunterladen oder kostenlos bestellen unter Tel. 06131-986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

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