Lohnsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Gesamtkosten des Arbeitgebers müssen berücksichtigt werden
Betriebsveranstaltungen, wie Jubiläumsfeiern, sollen den Kontakt untereinander verbessern und sich positiv auf das Betriebsklima auswirken. Alle Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, müssen bei der lohnsteuerlichen Bewertung berücksichtigt werden, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Dagegen wurde im Januar 2022 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Was Unternehmen nun tun sollten, erklärt der BdSt.
Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 29. April 2021 zum Aktenzeichen VI R 31/18 entschieden, dass bei der lohnsteuerlichen Bewertung einer Betriebsveranstaltung alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen sind. Unerheblich ist, ob die Aufwendungen bei den Beschäftigten einen Vorteil begründen können. Zu berücksichtigen sind daher die Gesamtkosten des Arbeitgebers für die Veranstaltung. Diese sind zu gleichen Teilen auf die anwesenden Beschäftigten aufzuteilen. Im Streitfall durfte der Arbeitgeber in Rechnung gestellte Kosten für Beschäftigte, die nicht anwesend waren, sogenannte No Show-Kosten, nicht von der Bemessungsgrundlage abziehen.
Gegen diese Entscheidung des BFH wurde am 20. Januar 2022 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 2 BvR 1443/21) eingelegt. Betroffene Unternehmen sollten gegen etwaige Feststellungen der Lohnsteuer-Außenprüfung Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Mitglieder wissen mehr: In unserem Ratgeber Nr. 25 „Steuerfreie Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen“ finden Sie weitere geldwerte Tipps zum Thema. BdSt-Mitglieder können sich den Ratgeber entweder im Mitgliederbereich herunterladen oder kostenlos bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.
Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.
