19.05.2022

Erfolg: Steuererklärungsfristen werden endlich verlängert!

Dafür hatten wir uns eingesetzt / BdSt-Stellungnahme

Der Finanzausschuss des Bundestags hat das 4. Corona-Steuerhilfegesetz zusammen mit einigen Änderungsanträgen angenommen. Ein Erfolg für den Bund der Steuerzahler: Die Steuerklärungsfristen werden noch mehr verlängert, als es der erste Entwurf ursprünglich vorsah! Hiermit folgt der Finanzausschuss also den Forderungen des BdSt und anderen Verbänden. 

Die einzelnen Fristen für Steuerzahler, die einen Steuerberater hinzuziehen:

  • Erklärungen für 2020: Abgabe bis 31.08.2022
  • Erklärungen für 2021: Abgabe bis 31.08.2023
  • Erklärungen für 2022: Abgabe bis 31.07.2024
  • Erklärungen für 2023: Abgabe bis 31.05.2025
  • Erklärungen für 2024: Abgabe bis 30.04.2026

Mit der Verlängerung der Erklärungsfristen wird vor allem auf die hohe Belastung bei den Steuerberatern Rücksicht genommen, die in der Corona-Krise viele zusätzliche Aufgaben übernommen haben, um zum Beispiel Hilfen und Kurzarbeitergeld an betroffene Unternehmen und Arbeitgeber auszuzahlen. Zudem wird Bezug genommen auf die zu erwartende Ballung der Fristen wegen der Grundsteuer-Feststellungserklärungen, die nun auch noch erstellt werden müssen.

Neben den Fristen sieht das Gesetz noch die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale für 2022 vor. Zudem soll es einen steuerfreien Bonus für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Höhe von 4.500 Euro bis Ende 2022 geben, den die Arbeitgeber an die Beschäftigten zahlen können. Zum „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ hatten wir eine Stellungnahme mit Blick auf diese und andere Punkte inklusive unserer Forderungen eingereicht.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz jetzt noch zustimmen.

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