Homeoffice bei der Steuer absetzen
Werbungskostenpauschale muss berücksichtigt werden
Bislang konnten die Kosten für das Arbeiten von Zuhause aus nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn man über ein eigenes Arbeitszimmer verfügt. Im Corona-Jahr 2020 hat sich dies geändert. Dank der „Homeoffice-Pauschale“ können nun 5 Euro pro Heimarbeitstag abgesetzt werden – und zwar als Werbungskosten. Zunächst ist diese Regelung auf die Einkommensteuer-Erklärungen 2020 und 2021 begrenzt.
Wer zuhause arbeitet und dafür ein extra Arbeitszimmer eingerichtet hat, kann die Kosten für diesen Raum steuerlich geltend machen. Vorausgesetzt, es handelt sich um ein separates Zimmer. Steuerzahler ohne extra Zimmer konnten Ausgaben für das Arbeiten zu Hause bislang nicht absetzen. Das ist vor allem in der Corona-Pandemie für viele Arbeitnehmer ein Nachteil, die jetzt am Küchen- bzw. Esstisch oder in einer Arbeitsecke für die Firma tätig sind. Deshalb hat der Gesetzgeber nachgelegt: Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde eine Homeoffice-Pauschale beschlossen: Auch ohne extra Arbeitszimmer werden nun pauschal 5 Euro pro Tag als Werbungskosten für das Arbeiten zu Hause anerkannt, höchstens 600 Euro im Jahr.
Wichtig: Bei der Homeoffice-Pauschale handelt es sich um Werbungskosten. Da bei Arbeitnehmern bereits Werbungskosten in Höhe von 1.000 Euro (sog. Arbeitnehmer-Pauschbetrag) steuerlich berücksichtigt werden, wirken sich erst Ausgaben, die die 1.000-Euro-Grenze übersteigen, steuermindernd aus. Das heißt, die maximal 600 Euro für das Homeoffice senken erst dann die Steuerbelastung, wenn weitere Werbungskosten hinzukommen und damit dann zusammen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro überschritten wird. Zu den weiteren Werbungskosten gehören z. B. die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit, Fortbildungskosten, Fachliteratur oder Kosten für typische Berufsbekleidung. Die Regelung gilt zunächst für die Einkommensteuererklärung 2020 und 2021.
Die bisherigen Regeln zum separaten Arbeitszimmer bleiben daneben bestehen. Diejenigen, die ein häusliches Arbeitszimmer haben, können also wählen, ob sie die Kosten für das Zimmer – wie bisher – einzeln nachweisen oder die Homeoffice-Pauschale nutzen wollen.
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