Finanzverwaltung passt Umzugspauschalen an
So setzen Sie Ihre Umzugskosten von der Steuer abWechseln Steuerzahler aus beruflichen Gründen den Wohnort, können sie die Ausgaben für den Umzug i. d. R. als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Finanzverwaltung hat die Pauschalen für Umzüge angepasst, die ab Juni 2020 erfolgen. Der Bund der Steuerzahler erläutert die neuen Pauschalen und hat nachgerechnet.