Unwetterschäden in der Steuererklärung angeben
Wie Sie den Fiskus an den Kosten der Schadensbeseitigung beteiligenDer Norden von Rheinland-Pfalz ist von einem Unwetter heimgesucht worden, das hohe Schäden verursacht hat. Betroffene können Kosten der Schadensbeseitigung als außergewöhnliche Belastung in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, erklärt der Bund der Steuerzahler. Zur steuerlichen Erleichterung hat das Land Rheinland-Pfalz zudem seine Finanzämter angewiesen, Unwetteropfern Steuern zu stunden und Vorauszahlungen herabzusetzen.