26.09.2022

Frist für Steuererklärung läuft Ende Oktober ab

BdSt-INFO-Service gibt Steuer-Spartipps

Noch bis zum Ende des Monats Oktober haben Bürger Zeit, Ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 bei ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies gilt, wenn sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese nicht über einen Steuerberater einreichen. Tipps zum Steuernsparen gibt der BdSt-INFO-Service Nr. 2 „Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2021“ – exklusiv für BdSt-Mitglieder.

Steuerzahlern, die ihre Erklärung ohne Unterstützung von einer steuerlich beratenden Person abgeben, läuft Ende Oktober deren Frist ab. Diese Abgabefrist gilt zum 31. Oktober 2022 nur für Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steu­er­er­klä­rung verpflichtet sind. Somit heißt es, Belege und Papiere zu sortieren. Doch was wird alles benötigt? Damit Sie nichts vergessen, haben wir eine Übersicht zusammengestellt, woran gedacht werden sollte. Insbesondere das Thema Kurzarbeit und die Homeoffice-Pauschale sind für die Erklärung auch im Jahr 2021 wieder relevant. Diese und weitere Informationen erhalten Sie vom Bund der Steuerzahler in dem INFO-Service Nr. 2 „Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2021 – Tipps und Hinweise“.

BdSt-Mitglieder können sich den INFO-Service entweder im Mitgliederbereich herunterladen oder kostenlos bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de. Übrigens hat der BdSt auch Taschenbücher zum Thema speziell für Arbeitnehmer und Senioren.

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