27.01.2023

Energiepreispauschale muss versteuert werden

Vor allem Rentner sollten rechnen, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro muss versteuert werden. Bei Arbeitnehmern ist dies bereits bei der Auszahlung geschehen, bei Rentnern meistens aber nicht. Daher müssen Senioren prüfen, ob der steuerliche Grundfreibetrag überschritten wurde und sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Darauf macht der Steuerzahlerbund aufmerksam.

Arbeitnehmer, Selbstständige, Gewerbetreibende und Rentner haben im Jahr 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Damit sollten gestiegene Preise bei Strom, Gas und Sprit abgefedert werden. Aber: Die erhaltene Entlastung wird versteuert! Bei Arbeitnehmern ist das bereits mit der Auszahlung durch den Arbeitgeber passiert. Vor allem Rentner müssen in ihrer Einkommensteuererklärung darauf achten, die erhaltene Pauschale anzugeben. Oft kann es der Fall sein, dass Rentner diese Zahlung zweimal erhalten haben – einmal vom Arbeitgeber, einmal über die Rente. Deshalb sollten sie darauf achten, ob im Jahr 2022 der steuerliche Grundfreibetrag überschritten wird und sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Die Rentenversicherung wird die zusätzliche Zahlung dem Finanzamt mitteilen. In den Einkommensteuererklärungs-Vordrucken 2022 ist eine entsprechende Angabe vorgesehen.

BdSt-Mitglieder wissen Bescheid: Zur Energiepreispauschale hat der Steuerzahlerbund für seine Mitglieder drei INFO-Service herausgegeben:

BdSt-Mitglieder können sich die schlauen Seiten entweder im Mitgliederbereich herunterladen oder kostenlos bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

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