22.12.2023

Weihnachtszeit ist Spendenzeit

Spenden richtig absetzen

Unter bestimmten Bedingungen können Spenden von der Steuer abgesetzt werden und sind in der Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abzugsfähig. Höhere Spenden in einem Jahr können in das nächste Jahr vorgetragen werden.

Voraussetzung dafür ist, dass die Spende freiwillig und ohne Erwartung einer Gegenleistung erfolgt. Außerdem muss die Geld- oder Sachspende unmittelbar den steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken des jeweiligen Vereins oder einem so genannten Zweckbetrieb zugeführt werden. Unter einem Wert von 300 Euro genügt bei Spenden an juristische Personen des öffentlichen Rechts ein vereinfachter Nachweis. In Katastrophenfällen gilt dies auch oft für Beträge über 300 Euro. Hier genügt als Nachweis der Kontoauszug, aus dem der steuerbegünstigte Verwendungszweck hervorgeht. Ansonsten verlangt das Finanzamt bei Spenden von mehr als 300 Euro eine Zuwendungsbestätigung. Dafür gibt es amtliche Muster. Die Spendenbescheinigung wird vom Spendenempfänger ausgestellt und kann auch elektronisch übermittelt werden. Der Spender muss den Beleg aufbewahren und auf Verlangen vorlegen. Bei Sachspenden sind in der Bescheinigung Alter, Zustand und Kaufpreis der einzelnen Gegenstände anzugeben. Bei gebrauchten Gegenständen wird der Wert auf Basis des Markt- oder Verkehrswerts unter Berücksichtigung eines möglichen Verkaufserlöses berechnet. Liegen hierzu keine Angaben vor, kann der Wert durch Schätzung ermittelt werden. Dann sind ursprünglicher Kaufpreis, Alter und Zustand genau zu berücksichtigen und dem Finanzamt plausibel darzulegen.

Foto: Fotolia/Maksim Shebeko

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