Dezember-Soforthilfe 2022
Nicht in der Steuererklärung anzugeben
Die Formulare zur Steuererklärung für das Jahr 2023 sehen in der Anlage zu den sonstigen Einkünften die Eintragung der sogenannten Dezemberhilfe durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz vom 15. November 2022 vor. Die sich aus der Gaspreisbremse ergebenden Vorteile müssen nicht mehr versteuert werden.
Laut Vordruck ist die Höhe des Bruttoentlastungbetrags, z. B. im Rahmen der eingesparten Abschlagszahlung für den Monat Dezember 2022, jedoch einzutragen. Das ursprüngliche Gesetz regelte, dass die gewährte Förderung nachversteuert werden sollte, sobald Steuerzahler im Jahr 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von mindestens 66.915 Euro bzw. 133.830 Euro bei Zusammenveranlagung haben. Der Bruttoentlastungsbetrag gilt im Jahr der Erteilung der Endabrechnung des Energieversorgers, der Nebenkostenabrechnung oder der Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft als zugeflossen. Der jeweilige Bruttoentlastungsbetrag ist auf den genannten Abrechnungen ausgewiesen und musste in Zeile 17 der Anlage SO angegeben werden. Die Bundesregierung hat den mit der Steuererhebung verbundenen bürokratischen Aufwand aber als zu hoch bewertet. Mit dem Kreditmarktförderungsgesetz vom 22. Dezember 2023 wurde die Besteuerung der sog. Gaspreisbremse aufgehoben. Deshalb muss die Abfrage in Zeile 17 der Anlage SO zur Einkommensteuererklärung 2023 nicht ausgefüllt werden. Der amtliche Vordruck wird nicht mehr korrigiert und enthält daher für das Steuerjahr 2023 eine überflüssige Abfrage und eine falsche amtliche Anleitung.
Mitglieder wissen mehr: Informationen zur Einkommensteuererklärung 2023 finden Sie u.a. in unserem Info-Service Nr. 06. Diesen und weitere Materialien können Sie kostenlos bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.
Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.

