21.06.2023

Spätere Abgabefrist für verpflichtende Steuererklärungen

Der BdSt Rheinland-Pfalz informiert

In früheren Jahren wäre die Abgabefrist für verpflichtende Steuererklärungen bereits Ende Mai abgelaufen. Daher haben viele Steuerzahler noch diesen Monat als Abgabedatum im Hinterkopf. Jedoch wurde diese Frist bereits vor der Corona-Pandemie auf Ende Juli des jeweils auf das Steuerjahr folgende Jahr verlängert.

Für das Corona-Jahr 2020 gab es noch einen weiteren Aufschub. Hierfür mussten Steuerzahler erst am 31. Oktober 2021 die Steuererklärungen einreichen. In den Bundesländern mit gesetzlichem Feiertag (Reformationstag) war es folglich der 1. November. Das Gleiche galt für das Steuerjahr 2021 mit Abgabetermin 31. Oktober 2022. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat sogar bis zum 31. August 2023 Zeit.

Am 19. Mai 2022 wurde das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag verabschiedet. Darin wurde festgelegt, dass die Abgabefrist bei Pflichtveranlagungen für die Steuererklärung 2022 am 30. September 2023 endet. Dadurch, dass der Tag auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die Frist auf Montag, 2. Oktober 2023. Schrittweise wird die Abgabefrist aber nun wieder nach vorne verlegt. Deswegen gilt für das Steuerjahr 2023 bereits der 31. August 2024 und für das Steuerjahr 2024 wieder das „alte neue“ Datum mit 31. Juli 2025 als Abgabetermin. Auch die Fristen für Steuerberater verkürzen sich. Hier endet die Frist je Steuerjahr jeweils mindestens einen Monat früher (2022 = 31. Juli 2024; 2023 = 31. Mai 2025; 2024 = 30. April 2026). Wer freiwillig seine Steuererklärung abgeben kann, hat stets vier Jahre dafür Zeit. Dennoch kann es sich lohnen, frühzeitig mit der Steuererklärung anzufangen. Unser Steuerbearbeitungs-Check zeigt: Wer früh abgibt, erhält auch umso schneller den Steuerbescheid.

BdSt-Mitglieder wissen mehr: Weitere Informationen zum Thema können Sie den Broschüren „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2022“ sowie „Steuererklärung für Senioren 2022“ entnehmen. Diese können Sie kostenlos bestellen unter Tel. 06131–986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

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