19.05.2023

So setzen Sie die Kosten richtig ab!

Gartenpflege kann Steuern mindern

Die Gartensaison steht vor der Tür: Rasenflächen sind zu pflegen, Büsche und Bäume zu beschneiden. Viele Garten- und Immobilienbesitzer engagieren dafür eine professionelle Gartenhilfe. Werden diese Arbeiten nicht selbst durchgeführt, können die Kosten in der Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist, dass die beauftragte Hilfe eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt hat, aus der die Lohnkosten für die Arbeitszeit hervorgehen, und der Betrag überwiesen wurde. Die Kosten können in Höhe von 20 % (maximal 4.000 Euro) steuerlich berücksichtigt werden und mindern die direkte Steuerlast. Dazu sollte jeder Steuerzahler in seiner Einkommensteuererklärung in der Anlage „haushaltsnahe Aufwendungen“ die entsprechenden Beträge für Dienstleistungen eintragen. Auch weitere Lohnkosten für andere Handwerkerleistungen (max. 1.200 Euro) können so vom Finanzamt berücksichtigt werden.

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Foto: Fotolia/Carola-Schubbel

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