18.08.2021

Erfolg: Der hohe Steuerzins ist seit 2014 verfassungswidrig

BdSt fordert, dass die gesetzliche Neuregelung die aktuelle Zinspolitik berücksichtigen muss

Bisher fielen bei Steuernachzahlungen regelmäßig hohe Zinsen von 6 Prozent pro Jahr an. Eine solche Höhe in Zeiten von Niedrig- und Minuszinsen sah der Steuerzahlerbund als ungerechtfertigt an. Deshalb begrüßt der BdSt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die hohen Zinsen müssen gesenkt werden. 

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe des Zinssatzes bei der sogenannten Vollverzinsung (Nachzahlungs- und Erstattungszinsen). Das Gericht hat entschieden, dass die Regelung ab Januar 2014 verfassungswidrig ist. Allerdings ist das bisherige Recht für Verzinsungszeiträume, die bis ins Jahr 2018 fallen, weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung für die Zinszeiträume ab Januar 2019 zu treffen. Die Neuregelung ist dann auf alle noch nicht bestandskräftigen Fälle anzuwenden.

BdSt-Stellungnahme zum Thema

In seiner Stellungnahme zum Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hatte der Bund der Steuerzahler bereits ausgeführt, dass der Zinssatz nicht mehr haltbar ist, da er weit über die beabsichtigte Vorteilsabschöpfung hinausgeht. Es müssten zinszahlungspflichtige mit nicht zinszahlungspflichtigen Steuerzahlern verglichen werden. Weiter betonten wir in der Stellungnahme: Die Praxis zeigt, dass die Gruppe derjenigen, die Nachforderungszinsen zahlen müssen, hauptsächlich Steuerzahler sind, die einer Betriebsprüfung unterliegen. Für die Festsetzung der Einkommensteuer genügt im Regelfall die Karenzzeit.

Um den Liquiditätsnachteil des Staates abzubilden, kann auf die sogenannten Zinskostensätze des Bundes abgestellt werden. Eine flexible Zinsberechnung ist heute technisch möglich. Deshalb ist der Gesetzgeber aufgerufen, schnellstmöglich den Zinssatz anpassen, fordert der Bund der Steuerzahler und setzt sich für einen flexiblen Zinssatz ein, der sich an dem aktuellen Zinsniveau zu Beginn eines Kalenderjahres orientiert. „Der Zinssatz muss auf deutlich weniger als die Hälfte des heutigen Zinssatzes gesenkt werden. Darüber hinaus muss der Gesetzgeber die Zinssätze regelmäßig prüfen, damit diese zeitgemäß und fair sind!“, stellt BdSt-Präsident Reiner Holznagel klar.

Was bedeutet dieses Urteil in der Praxis?

Grundsätzlich ist das Urteil für die Steuerzahler wichtig und hat eine riesige Breitenwirkung. Als Bund der Steuerzahler hatten wir uns frühzeitig dafür eingesetzt, dass sämtliche Steuerbescheide hinsichtlich der Verzinsung vorläufig ergehen. Seit 2019 folgen die Finanzämter dieser Forderung. Unser Einsatz zahlt sich jetzt aus, weil die Steuerzahler in dieser Sache nicht mehr selbst aktiv werden müssen.

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.