29.09.2017

Hohe Steuerzinsen bleiben vorerst bestehen

Trotzdem Einspruch einlegen

Während Sparer und Anleger seit langem mit niedrigen Zinssätzen leben müssen, ist die Niedrigzinsphase in der Finanzverwaltung noch nicht angekommen: Steuererstattungen und Steuernachforderungen werden seit mehr als 50 Jahren mit einem Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr verzinst. Das Finanzgericht Münster hält diesen hohen Zinssatz in einem aktuellen Urteil für rechtens, ließ aber die Revision zum Bundesfinanzhof zu.

Das Gericht argumentierte, dass der Zinssatz seit 1961 unverändert bestehe. Über die Dauer gesehen, war das für den Steuerzahler mal zum Vorteil, mal aber auch zum Nachteil. Die Richter wiesen eine Musterklage des Bundes der Steuerzahler gegen den Zinssatz von 6 Prozent deshalb ab (Urteil vom 17. August 2017, Az.: 10 K 2472/16 E). Da es sich aus ihrer Sicht aber um eine interessante Rechtsfrage handelt, ließen sie die Revision zum obersten deutschen Steuergericht – dem Bundesfinanzhof – zu.

Für die Praxis hat das Urteil zunächst keine Auswirkungen. Steuerzahler können weiterhin gegen die hohen Steuerzinsen Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung sollte auf ein bereits laufendes Verfahren beim Bundesfinanzhof verwiesen werden (Az.: I R 77/15).

Foto: Fotolia/Sibylle

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