28.06.2022

Neuer Zinssatz für Erstattungen und Nachzahlungen vom Bundestag beschlossen

Zinsen auf Säumniszuschläge werden später angepasst

Der Bundestag hat beschlossen: Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen wird 0,15 Prozent pro Monat betragen, beziehungsweise 1,8 Prozent im Jahr.

Der Bund der Steuerzahler hätte sich hier mehr Mut zu Gunsten der Steuerzahler gewünscht. Der BdSt wollte, dass sich der neue Zinssatz an dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu Beginn eines Jahres orientieren sollte und hatte dies auch als Sachverständige in der Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages deutlich gefordert. Positiv ist, dass zumindest die Kontrolle des Zinssatzes in kürzeren Abständen vorgesehen ist als zunächst vorgesehen – alle 2 Jahre.

Die jetzige Neuregelung betrifft nur die Zinsen auf Erstattungen und Nachzahlungen von Steuern.

In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren sollten auch die Aussetzungs-, Stundungs-, Hinterziehungszinsen und der Prozentsatz bei Säumniszuschlägen angepasst werden. Zudem sollten Zinsen wieder als Betriebsausgabe abzugsfähig sein oder die Versteuerung von Erstattungszinsen aufgehoben werden. Es gibt weiter Bedarf an einer Reform der Zinsen im Steuerrecht.

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