06.09.2022

Grundsteuer: Online-Abgabe für ELSTER-Nutzer vereinfacht

Alternative zu ELSTER für viele Wohngrundstücke

Noch bis zum 31. Oktober 2022 haben Grundeigentümer Zeit, die sogenannte Feststellungserklärung zu ihrer Immobilie beim Finanzamt einzureichen. ELSTER-Nutzer konnten bislang nicht die vereinfachte Abgabe über das Portal „Grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de“ einreichen. Seit kurzem ist es möglich.

Im Rahmen der Grundsteuerreform müssen bundesweit rund 36 Mio. Grundstücke neu bewertet werden, davon etwa 2,5 Mio. in Rheinland-Pfalz. Die Grundeigentümer sind verpflichtet, eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz Feststellungserklärung) an das zuständige Finanzamt einzureichen. Diese „Grundsteuererklärung“ ist grundsätzlich elektronisch über das Internet einzureichen. Die Papierform ist nur in begründeten Ausnahmen nach einem Antrag zulässig.

Online kann die Feststellungserklärung unter anderem über das Portal „ELSTER“ eingereicht werden. Jedoch ist es vielen betroffenen Bürgern zu kompliziert. Die Finanzverwaltung hat vorgesorgt und für die Länder, die wie Rheinland-Pfalz das Bundesmodell umsetzen, eine einfachere Alternative geschaffen. Auch über www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de können Bürger kostenlos ihre Feststellungserklärung einreichen.

Vereinfachte Online-Abgabe

Bislang war es Nutzern mit ELSTER-Konto (z. B. für die Einkommensteuererklärung) nicht möglich, die einfachere Alternative zu nutzen. Das Bundesfinanzministerium weist nun darauf hin, dass Grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de so weiterentwickelt wurde, dass auch ELSTER-Kontoinhaber ihre Feststellungserklärung vereinfacht einreichen können.

Allerdings funktioniert Grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de nur einfach gelagerte Sachverhalte. Darunter fallen Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke. Sogenannte Mietwohngrundstücke sowie Nichtwohngrundstücke zählen nicht dazu, so dass zwingend ELSTER zu nutzen ist.

Vorab-Prüfung, ob vereinfachte Abgabe möglich ist

Wer Grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de nutzen möchte, sollte auf der Webseite zunächst anhand eines kurzen Fragebogens überprüfen, ob die Abgabe über das Portal möglich ist. Das Ergebnis des Fragebogens ist sofort im Anschluss ersichtlich. Wenn die Prüfung erfolgreich ist, kann ein Nutzerkonto erstellt und das vereinfachte Formular ausgefüllt werden.

Die für das Portal zuständige DigitalService GmbH des Bundes weist darauf hin, dass die Anmeldung zur Abgabe nur mit dem Gerät und Browser möglich ist, mit dem das Nutzerkonto initial erstellt wurde. Dies diene der „Datenminimierung im Cookie des genutzten Browsers“.

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