01.07.2022

Grundsteuererklärung kann ab heute eingereicht werden

BdSt empfiehlt elektronische Abgabe

Ab sofort kann die Feststellungserklärung zur Grundsteuer auf „Mein ELSTER“ abgegeben werden, die Formulare wurden freigeschaltet. Für viele Haus- und Wohnungseigentümer gibt es eine einfachere Alternative. Nicht empfohlen wird die Abgabe in Papierform: Diese muss beantragt werden und hat weitere Nachteile. Der BdSt informiert, was beachtet werden sollte und gibt Tipps, die Zeit und Nerven sparen.

Ab sofort kann die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ abgegeben werden. Mit dem 31. Januar 2023 endet die Abgabefrist; Mitte Oktober 2022 wurde die Frist verlängert. Dies hatte u. a. der BdSt gefordert. Zur sogenannten Feststellungserklärung sind grundsätzlich all diejenigen verpflichtet, die am Stichtag 1. Januar 2022 Immobilieneigentümer in Deutschland waren. Selbst bei einem zwischenzeitlichen Verkauf trifft die Abgabepflicht den damaligen Eigentümer. Im Falle von Erbbaugrundstücken ist der Erbbauberechtige zur Abgabe verpflichtet, während der Grundstückseigentümer gegenüber dem Erbbauberechtigten eine Mitwirkungspflicht hat. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden muss der Grundeigentümer die Erklärung einreichen, wobei der Gebäudeeigentümer zur Mitwirkung verpflichtet ist.

Die Feststellungserklärung muss dem Finanzamt grundsätzlich in elektronischer Form übermittelt werden. Dazu stehen ab heute auf dem Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) die Formulare für die Grundsteuer zum Ausfüllen bereit. Wer die Feststellungserklärung nicht elektronisch, sondern in Papierform abgeben will, muss dies bei seinem Finanzamt beantragen und diesem darlegen, nicht über einen Computer oder Internet oder ausreichend Computerkenntnisse zur elektronischen Abgabe zu verfügen. Ist der Antrag erfolgreich, können die Formulare beim Finanzamt abgeholt werden. Soll das Finanzamt die Formulare per Post dem Steuerpflichtigen zuschicken, sollte dies ebenfalls im Antrag angegeben und vorsichtshalber begründet werden, warum man sie nicht persönlich abholen kann.

Vorteile der elektronischen Abgabe

Aus diesen Umständen heraus rät der Steuerzahlerbund allen betroffenen Immobilieneigentümern, die Feststellungserklärung elektronisch abzugeben. „Das Finanzamt macht es den Bürgern durchaus schwer, die Papierform zu wählen“, beurteilt Frank Senger, Grundsteuer-Experte beim Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, die Vorgaben der Finanzverwaltung. „Allerdings sollte sich jeder der Vorteile einer elektronischen Abgabe bewusst sein. Die Papierformulare sind recht lang, die Ausfüllanleitungen auch. Tatsächlich ist die elektronische Abgabe übersichtlicher.“ Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz stellt auf seiner Internetseite eine Klick-für-Klick-Anleitung zur Verfügung, wie am Beispiel eines Einfamilienhauses die elektronischen Formulare ausgefüllt werden (pdf-Datei, ca. 750 KB); das Land Berlin eine Klickanleitung für Wohnungseigentum wie eine Etagenwohnung (pdf-Datei, ca. 1,2 MB).

„Elektronische Formulare verzeihen Tippfehler oder versehentlich falsche Angaben, sie können leicht gelöscht und korrigiert eingegeben werden. Auf Papier ist eine Korrektur nicht so einfach“, erinnert Senger an die Vorteile virtueller Formulare. „Wer tatsächlich selber nicht internetaffin ist, kann einen nahen Angehörigen bitten zu helfen. Nahe Angehörige wie Kinder, Eltern oder Ehepartner dürfen für den Verpflichteten die Erklärung ausfüllen und einreichen. Dazu können sie ihr eigenes ELSTER-Nutzerkonto verwenden.“ Auch Steuerberater dürfen die Grundsteuer-Erklärung abgeben.

ELSTER-Registrierung dauert bis zu zwei Wochen

Viele Steuerpflichtige sind bereits wegen der Einkommensteuer auf „Mein ELSTER“ registriert. Wer dort nicht registriert ist, kann dies jederzeit tun. Eine Registrierung dauert bis zu zwei Wochen. Zudem ist dazu eine Steuer-Identifikationsnummer erforderlich, die nötigenfalls beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden kann. Auf dem Bescheid zur Einkommensteuererklärung steht die Steuer-ID auf der ersten Seite in der oberen linke Ecke.

Wem das zu lange dauert oder wer sich nicht bei „Mein ELSTER“ anmelden möchte, der kann für Wohngrundstücke ein anderes offizielles Portal kostenlos nutzen: www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. „Dessen Formulare sind im Vergleich zu ELSTER leicht abgespeckt, so dass sie nur für Standard-Fälle von Wohngrundstücken geeignet sind: Sie gelten für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum wie Etagenwohnungen, die in den Ländern stehen, die das Bundesmodell umsetzen,“ erklärt Senger. In Rheinland-Pfalz wird das Bundesmodell umgesetzt. „Für Mietwohngrundstücke ist Grundsteuererklaerung-fuer-Privateigentum.de jedoch nicht geeignet. Als Mietwohngrundstück gelten Mehrfamilienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, wobei das Haus ein und demselben Eigentümer gehört. Anders als bei Wohnungseigentum wurde also kein Sondereigentum begründet.“

Grundsteuer-Webinare des BdSt

Der Steuerzahlerbund informiert über die Grundsteuerreform auf seiner Internetseite und seinem Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“. In mitgliederexklusiven Webinaren erklärt BdSt-Experte Frank Senger, wie die neuen Grundsteuerwerte berechnet werden. Zudem erklärt Senger in den Webinaren, welche Angaben in den Formularen abgefragt werden und wo die benötigten Angaben erhältlich sind. Dadurch sind BdSt-Mitglieder bestens auf die Grundsteuerreform und die Feststellungserklärung vorbereitet.

BdSt-Mitglieder wissen mehr: Wer sich als BdSt-Mitglied ins Thema Grundsteuerreform einlesen möchte, für den ist der BdSt-INFO-Service Nr. 17 „Grundsteuer – was verändert sich für Eigentümer?“ genau richtig. Die schlauen Seiten können entweder im Mitgliederbereich heruntergeladen werden oder kostenlos über Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail info@bdst-rlp.de bestellt werden.

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Taschenbüchern zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.