13.10.2022

Grundsteuererklärung: Frist bis Ende Januar 2023 verlängert

Mehr Zeit nützt Bürgern und Finanzverwaltung

Die Finanzministerien der Länder haben die Abgabefrist für die Feststellungserklärungen zur neuen Grundsteuer um drei Monate verlängert. Neuer Abgabeschluss ist damit der 31. Januar 2023. Der BdSt hatte sich für eine Fristverlängerung stark gemacht. Mehr Zeit nützt sowohl den Bürgern als auch der Finanzverwaltung, erläutert der BdSt.

Für die Einreichung der Grundsteuererklärung haben Immobilieneigentümer mehr Zeit. Die Finanzministerien der Länder verlängerten, in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium, die Abgabefrist um drei Monate. Statt Ende Oktober 2022 endet die Frist demnach am 31. Januar 2023.

Auf BdSt-Anfrage teilte das rheinland-pfälzische Finanzministerium mit, dass hierzulande bislang nur rund 35 Prozent der Feststellungserklärungen eingegangen sind. Somit sind allein für Grundstücke in Rheinland-Pfalz noch mehr als 1,5 Mio. Erklärungen einzureichen. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Steuerzahlerbund die Fristverlängerung, für die er sich monatelang eingesetzt hat.

Zum einen entlastet die längere Frist die Bürger und Steuerberater. Mehr Zeit nimmt ihnen Druck, die vielen benötigten Daten zusammenzusuchen. Zum anderen wird auch die Finanzverwaltung entlastet. Hätte der Abgabezeitraum Ende Oktober geendet, stünden die Finanzämter vor einer Welle an individuellen Anträgen zur Fristverlängerung. Diese hätten zusätzlich zu den Feststellungserklärungen abgearbeitet werden müssen.

Der BdSt hilft weiter: Für seine Mitglieder hält der Steuerzahlerbund derzeit drei Info-Service zum Thema Grundsteuerreform bereit:

BdSt-Mitglieder können die schlauen Merkblätter entweder im Mitgliederbereich herunterladen oder kostenlos bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

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