22.08.2022

Grundsteuererklärung: Mehr Zeit für Eigentümer!

BdSt fordert Fristverlängerung / Reaktion auf Finanzminister-Vorstoß

Noch bis zum 31. Oktober 2022 haben Grundeigentümer Zeit, die Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer abzugeben. Schon lange bemängelt der Steuerzahlerbund, die Frist sei zu kurz. Nun griff Bundesfinanzminister Christian Lindner unsere Forderung auf – und bringt die dringend notwendige Fristverlängerung ins Spiel. Der BdSt erneuert seinen Appell.

Eigentümer von bundesweit rund 36 Millionen Grundstücken, davon rund 2,4 Millionen in Rheinland-Pfalz, müssen bis Ende Oktober dieses Jahres eine Grundsteuererklärung einreichen. Bei den Daten handelt es sich in der Regel um Flurstücknummern, amtliche Flächen, Gemeindenamen, Gemarkungsnummern, um Bodenrichtwerte und die Wohnflächen-Größe. „Hier droht den Eigentümern eine XXL-Bürokratie!“, hatte BdSt-Präsident Reiner Holznagel bereits im Frühjahr gewarnt. Bei der sogenannten Feststellungserklärung droht in der Tat ein Wirrwarr, weil die erforderlichen Angaben vom Grundsteuer-Modell der Länder abhängen. In Rheinland-Pfalz wird das Bundesmodell, nach dem damaligen Bundesfinanzminister und heutigem Bundeskanzler auch „Scholz-Modell“ genannt, angewendet.

Mit Blick auf diese Entwicklung hat Bundesfinanzminister Christian Lindner jetzt eine Fristverlängerung in Aussicht gestellt. Der Bund der Steuerzahler begrüßt diesen Vorstoß und wird konkret! „Der viel zu kurze Zeitraum zur Abgabe der Feststellungserklärung muss großzügiger bemessen werden – auf jeden Fall bis Ende Januar 2023!“, macht Holznagel nochmals nachdrücklich deutlich. Bereits seit Monaten setzt der Steuerzahlerbund sich für eine längere Erklärungsfrist ein.

Werden Bescheide zum Problem?

Der Verband vermutet, dass Betroffene die amtlichen Bescheide über die Grundsteuerwerte nicht überprüfen können. Unsere konkrete Befürchtung: Der Rechenweg zur Ermittlung des Grundsteuerwerts wird dort nicht vollständig ausgewiesen. Deshalb fordern wir, dass die Finanzverwaltung die Berechnung komplett offenlegt. Dies betrifft zum Beispiel angesetzte Flächen, Bodenrichtwerte und Baujahre.

BdSt-Mitglieder wissen mehr: Welche Daten anzugeben sind und wie der Grundsteuerwert festgestellt wird, erfahren BdSt-Mitglieder in den exklusiven Webinaren zur Grundsteuer, demnächst am 12., 14. und 16. September. Zudem können die verschiedenen Modelle im BdSt-INFO-Service Nr. 17 „Grundsteuer – was verändert sich für Eigentümer“ nachgelesen werden. Anmeldungen zu den Webinaren und Bestellung der Merkblätter bitte über Tel. 06131 – 986 100 bzw. info@bdst-rlp.de.

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