20.04.2022

„Eigentümern droht eine XXL-Bürokratie“

Grundsteuer: BdSt und Haus & Grund fordern mehr Zeit für Feststellungserklärung / Neue Website mit Infos für Betroffene

Eigentümer von rund 36 Millionen Grundstücken erhalten derzeit Post von ihren Finanzverwaltungen. Bei dem seit Anfang April versendeten Informationsschreiben geht es um die Verpflichtung der Steuerzahler, Angaben zu eigenen Grundstücken zu übermitteln. In der Regel handelt es sich um Flurstücknummern, amtliche Flächen, Gemeindenamen, Gemarkungsnummern, um Bodenrichtwerte und die Wohnflächen-Größe – doch weil die erforderlichen Angaben vom Grundsteuer-Modell der Länder abhängen, kündigt sich schon jetzt ein Wirrwarr an.

„Hier droht den Eigentümern eine XXL-Bürokratie“, warnte der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur und fordert deshalb „zeitnahe Informationsschreiben, die erforderliche Hinweise und Hilfestellungen für die verlangten Feststellungserklärungen enthalten“. Manche Bundesländer wollen diese Post nämlich erst im Juni auf den Weg bringen.

Diese Feststellungserklärungen stellen ein Problem vor allem für Privateigentümer dar, die in einem geerbten Haus leben und nicht mehr an die entsprechenden Unterlagen kommen. „Für die Steuererklärung benötigen Eigentümer Daten, die sie meist nicht unmittelbar parat haben“, sagte Dr. Kai H. Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland, der dpa und empfiehlt: „Sich rechtzeitig vorzubereiten, ist das Gebot der Stunde.“ So sind die Eigentümer zur Abgabe ihrer Erklärungen von Juli bis Oktober aufgefordert – damit bleibt den Betroffenen wenig Zeit für nötige Recherchen, für die sie kaum fachlichen Beistand wie Architekten oder Steuerberater finden dürften.

  • Daher fordern der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund, dass der viel zu kurze Zeitraum zur Abgabe der Feststellungserklärung großzügiger bemessen werden sollte – bis Ende Januar 2023!
  • Zum Thema Grundsteuer finden betroffene Eigentümer ab sofort wichtige Zahlen, Daten und Fakten auf unserer neu gestalteten Website: www.steuerzahler.de/grundsteuer
  • Seine Mitglieder informiert der BdSt Rheinland-Pfalz in mehreren Webinaren zur Grundsteuer. Melden Sie sich an!

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