22.04.2022

Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen

Arbeitnehmer sollten von der Fünftelregelung Gebrauch machen

Wer als Arbeitnehmer Überstunden für mehrere Jahre auf einmal ausbezahlt bekommt, kann in der Einkommensteuer von der sogenannten Fünftel-Regelung Gebrauch machen. Dazu müssen die Überstunden sich auf mindestens zwölf Monate verteilen und in mindestens zwei Kalenderjahren erarbeitet worden sein. Der Bundesfinanzhof bestätigt, dass eine solche Überstundenvergütung außerordentliche Einkünfte seien.

Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten für mehrere Veranlagungszeiträume geleistet, ist die sogenannte Fünftel-Regelung für eine ermäßigte Besteuerung zu gewähren. Als ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte kommen insbesondere Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten in Betracht. Eine Tätigkeit ist mehrjährig, soweit sie sich über mindestens 2 Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfasst.

Anders als bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit muss es sich bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht um eine abgrenzbare Sondertätigkeit handeln. Es ist nicht erforderlich, dass die Tätigkeit selbst von der regelmäßigen Erwerbstätigkeit abgrenzbar ist oder die in mehreren Veranlagungszeiträumen erdiente Vergütung auf einem besonderen Rechtsgrund beruht. Jede Vergütung des Arbeitnehmers für eine Tätigkeit, die sich über mindestens 2 Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfasst, ist atypisch zusammengeballt und damit „außerordentlich“ gemäß des Einkommensteuergesetzes, urteilte der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (Az.: VI R 10/18 vom 16.12.2021). Die Tarifermäßigung gilt nicht nur für die Nachzahlung von Festlohnbestandteilen, sondern auch von variablen Lohnbestandteilen.

Hintergrund: Die Fünftelregelung kommt bei außerordentlichen Einkünften wie Abfindungen in Betracht. Dazu wird das zu versteuernde Einkommen mit einem Fünftel der außerordentlichen Einkünfte und komplett ohne die außerordentlichen Einkünften verglichen. Die Differenz wird mit fünf multipliziert; dies stellt dann die Einkommensbesteuerung für die außerordentlichen Einkünfte dar. Durch dieses Verfahren wird die Abfindung fiktiv auf fünf Jahre verteilt. Aufgrund der Progression im Einkommensteuertarif ist die Fünftelregelung für den Bürger steuerlich günstig.

Geldwerte Tipps für BdSt-Mitglieder: Wie die Fünftelregelung konkret funktioniert, steht in unserem Ratgeber Nr. 16 „Die Besteuerung von Abfindungszahlungen an Arbeitnehmer“. Weitere Steuertipps stehen in unserem Taschenbuch „Steuererklärung für Arbeitnehmer“. BdSt-Mitglieder können all unsere Ratgeber und Bücher kostenlos beziehen über Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

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