15.07.2022

Nutzer von Garagen oder Kleingärten müssen keine Feststellungserklärung mehr abgeben

Aber Eigentümer muss wegen neuer Grundsteuer aktiv werden

Durch die ab 2025 neu festzusetzende Grundsteuer kommt schon in diesem Jahr auf die Eigentümer von Immobilien wie Grundstücken und Häusern Arbeit zu. Sie müssen beim Finanzamt eine sogenannte Feststellungserklärung einreichen. Hingegen sind bloße Besitzer – Pächter bzw. Mieter – von dieser Pflicht nicht betroffen. Dies gilt auch dann, wenn einem Pächter bzw. Nutzer ohne Eigentum ein entsprechendes Schreiben der Finanzverwaltung zuging.

Mit der Grundsteuerreform ist ebenfalls neu, dass nunmehr der Eigentümer von Grund und Boden Steuerschuldner ist und nicht wie bisher der Nutzer des Grundstücks. Das Thüringer Finanzministerium weist darauf hin, dass aufgrund des Wechsels von der bisherigen Nutzerbesteuerung zur Eigentümerbesteuerung in einigen Fällen noch die Daten der Pächter beim Finanzamt hinterlegt sind, weshalb vereinzelt Nutzer von Garagen und Gartenlauben Informationsschreiben erhielten. Betroffene können das Informationsschreiben als gegenstandlos betrachten. Aktuell sind nur die Eigentümer aufgefordert, eine Feststellungserklärung auf den 1.1.2022 gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Aus dieser Verpflichtung resultieren dann im Jahr 2025 die neuen Grundsteuerbescheide. Die Pächter von Garagen und Kleingärten haben keine Erklärungen abzugeben.

Die Erklärungen zur neuen Grundsteuer müssen vom Eigentümer im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Immobilie liegt.

BdSt-Mitglieder sind bestens informiert: Auf seiner Grundsteuer-Sonderseite hat der BdSt relevante Informationen zur Grundsteuer veröffentlicht. BdSt-Mitglieder profitieren zudem von Webinaren zum Thema sowie vom INFO-Service Nr. 17 „Grundsteuer – was verändert sich für Eigentümer?“. Der Ratgeber ist im Mitgliederbereich erhältlich oder kann unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de kostenlos bestellt werden. Darüber können Sie sich als Mitglied im Steuerzahlerbund auch zu den BdSt-Webinaren anmelden.

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