Musterklage gegen die Grundsteuer BZunächst in BaWü, doch BdSt Deutschland plant weitere Musterklagen
Zunächst in BaWü, doch BdSt Deutschland plant weitere Musterklagen
Der Bund der Steuerzahler hat in Baden-Württemberg eine erste Musterklage gegen die neue Grundsteuer eingereicht – zusammen mit drei Immobilienverbänden. In Baden-Württemberg liegen bereits erste Bescheide vor, so dass der BdSt gegen die ungerechte Bewertung des landeseigenen Modells vorgehen kann. Derweil bereitet der Bund der Steuerzahler Deutschland seine Musterverfahren gegen das „Bundesmodell“ vor, das in Rheinland-Pfalz umgesetzt wird.
Gemeinsam mit betroffenen Eigentümern wird eine Verbände-Allianz aus BdSt und drei Immobilienverbänden mehrere Musterklagen gegen die neue Landesgrundsteuer in Baden-Württemberg führen. Die erste Klage gegen einen Grundsteuerwertbescheid ist bereits bei Gericht eingereicht. Mit diesem Prozess sollen grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes geklärt werden. Grund für die Musterklagen insgesamt sind gravierende verfassungsrechtliche Bedenken der vier Verbände hinsichtlich der Grundsteuer B im neuen Grundsteuergesetz Baden-Württemberg.
Die Verbände-Allianz hat die Finanzverwaltung nun dazu aufgefordert, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklage alle Grundsteuerwertbescheide nur vorläufig zu erlassen.
… und demnächst: Musterklagen BdSt Deutschland mit Haus und Grund Deutschland
Der Bund der Steuerzahler Deutschland plant ebenfalls Musterverfahren gegen die Bewertung im Rahmen der Feststellungserklärungen zur Ermittlung des Grundsteuerwertes im Bundesmodell zu unterstützen. Aktuell sichten der Steuerzahlerbund und Haus und Grund Sachverhalte und Bescheide, um passende Fälle für Musterverfahren zu finden. Wann ein entsprechendes Aktenzeichen eines Finanzgerichts vorliegen wird, ist derzeit noch unklar. Dies ist abhängig davon, wann entsprechende Einspruchsentscheidungen der Finanzämter vorliegen.
BdSt-Mitglieder werden über die aktuelle Entwicklung in den Musterprozessen unter anderem in der Mitgliedszeitschrift „Der Steuerzahler“ und in den stets aktuell gehaltenen INFO-Service informiert.
Unterstützen Sie unsere Arbeit, bringen Sie die Grundsteuerreform zu Fall: Werden Sie Mitglied im BdSt oder spenden Sie, um das ungerechte und hochbürokratische Bundesmodell, mit dem die Grundsteuer in Rheinland-Pfalz und den meisten anderen Ländern reformiert wird, zu Fall zu bringen! Zudem hält der BdSt für seine Mitglieder exklusive Publikationen rund um die Grundsteuerreform bereit:
- Info-Service Nr. 17 „Grundsteuer – Was ändert sich für Eigentümer?“ wurde herausgegeben. Darin erfahren Sie, was wichtig ist: Wie und wo kann ich die Grundsteuer-Erklärung abgeben? Welche Daten muss ich angeben? Wie werden die Grundstücke bewertet? Welche Unterschiede gibt es zwischen den Bundesländern? Zudem erhält der Info-Service eine Checkliste, damit Sie alle Angaben, die Sie in der Feststellungserklärung machen müssen, parat haben.
- Info-Service Nr. 31 „Grundsteuererklärung: Details zur Grundstücksart und Flächenberechnung“ erklärt Ihnen anschaulich und anhand von Beispielen, welche Grundstücksart bei Ihrer Immobilie vorliegt und wie die Wohnfläche bzw. Bruttogrundfläche berechnet wird.
- Info-Service Nr. 35 „Endspurt Grundsteuererklärung – Häufige und interessante Fragen“ erläutert häufige Fragen, die den BdSt-Experten an der Service-Hotline gestellt wurden und werden.
Die INFO-Services können sie kostenlos im Mitgliederbereich herunterladen oder bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de
Aktualisierung: Inzwischen steht das Aktenzeichen des ersten baden-württembergischen Musterverfahrens fest und ein zweiter Musterprozess läuft an. Mehr dazu lesen Sie HIER.
Foto: Fotolia/ah_fotobox
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