08.09.2022

Halbzeit bei Abgabe der Grundsteuer-Erklärungen

Knapp 500.000 Erklärungen in Rheinland-Pfalz eingegangen

Zwei von vier Monaten, in denen die Feststellungserklärungen für die neue Grundsteuer abgegeben werden können, sind vorüber. In Rheinland-Pfalz sind bislang 19,4 Prozent der rund 2,6 Mio. einzureichenden Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Derzeit sieht das Finanzministerium noch keinen Grund, die Frist über den 31. Oktober 2022 hinaus zu verlängern.

Vom 1. Juli bis zunächst zum 31. Oktober 2022 haben Bürger und Betriebe Zeit, ihre Grundsteuer-Erklärung abzugeben. Demnach ist nun Halbzeit; inzwischen wurde die Frist auf Ende Januar 2023 verlängert. Mit Stand vom 4. September teilte das Finanzministerium dem Bund der Steuerzahler mit, seien hierzulande genau 465.911 Feststellungserklärungen eingereicht worden. Bei rund 2,6 Mio. zu bewertenden Grundstücken, Häusern und Wohnungen sowie landwirtschaftlichen Betrieben und Flächen entspricht dies einer Abgabequote von 19,4 Prozent.

Damit liegt Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich gut da. Bundesweit sind etwa 5,6 Mio. Feststellungserklärungen eingereicht worden. Bei 36 Mio. sogenannten wirtschaftlichen Einheiten, die bewertet werden müssen, liegt die Abgabequote bei 15,6 Prozent. Rheinland-Pfalz ist also überdurchschnittlich.

Noch keine Fristverlängerung in Aussicht

Obwohl zur Hälfte der Zeit weit weniger als die Hälfte der Grundsteuer-Erklärungen eingegangen sind, plant das rheinland-pfälzische Finanzministerium noch keine allgemeine Fristverlängerung. „Wir beobachten weiterhin kontinuierlich die Zahlen der eingehenden Erklärungen“, teilte das Ministerium uns auf Nachfrage mit. Es verwies darauf, dass im begründeten Einzelfall bereits jetzt auf Antrag eine Fristverlängerung gewährt werden könne.

Der Bund der Steuerzahler setzt sich für eine Fristverlängerung ein. Der Abgabezeitraum von vier Monaten ist von Anfang an zu kurz bemessen. Nicht nur für die steuerpflichtigen Bürger und Betriebe, sondern auch für Steuerberater. Viele Steuerberater sind wegen der Corona-Situation stark ausgelastet, hinzukommen die anstehenden Einkommensteuererklärungen. Zudem wurde das Portal Grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de erst kürzlich voll funktionsfähig. Das Portal ist eine Alternative zu ELSTER, wenn einfache Fälle von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Etagenwohnungen zu veranlagen sind.

Erste Bescheide ab Mitte September

Rheinland-Pfälzer, die ihre Feststellungserklärung über den Grundsteuerwert früh abgegeben haben, könnten demnächst Post vom Finanzamt erhalten. Mit den ersten Bescheiden ist bereits Mitte September zu rechnen.

BdSt-Mitglieder wissen mehr: Zur Grundsteuerreform hat der BdSt zwei Info-Service veröffentlicht: Nr. 17 „Grundsteuer – was verändert sich für Eigentümer?“ und Nr. 31 „Grundsteuererklärung: Details zur Grundstücksart und Flächenberechnung“. BdSt-Mitglieder können sich die Merkblätter entweder im Mitgliederbereich herunterladen oder kostenlos bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

Aktualisierung vom 13.10.2022: Die Finanzministerien der Länder haben die Abgabefrist um drei Monate bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Dies hatte unter anderem der Steuerzahlerbund vehement gefordert. Aus BdSt-Sicht werden durch die Fristverlängerung sowohl die Bürger als auch die Finanzverwaltung entlastet, die nun nicht mehr vor einer riesigen Welle individueller Fristverlängerungs-Anträge steht.

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