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Grundsteuererklärung: Mehr Zeit für Eigentümer!

BdSt fordert Fristverlängerung / Reaktion auf Finanzminister-Vorstoß

Noch bis zum 31. Oktober 2022 haben Grundeigentümer Zeit, die Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer abzugeben. Schon lange bemängelt der Steuerzahlerbund, die Frist sei zu kurz. Nun griff Bundesfinanzminister Christian Lindner unsere Forderung auf – und bringt die dringend notwendige Fristverlängerung ins Spiel. Der BdSt erneuert seinen Appell.

Grundsteuer-ABC

BdSt erklärt die wichtigsten Begriffe rund um die Grundsteuerreform

Mit der Grundsteuerreform gibt es neue Begriffe. Im Rahmen der Feststellungserklärung kommen viele Bürger zum ersten Mal in Berührung mit diesen Begriffen – oder mit dem, wie sie für die neue Grundsteuer definiert sind. Um das Verständnis zu erhöhen, hat der Steuerzahlerbund ein Grundsteuer-ABC erstellt: Von A wie Abgabezeitraum bis Z wie Zweifamilienhaus.

Drei Stapel Münzen, von links nach rechts größer werdend, neben einem Spielzeug-Holzhaus (Symbolfoto).

Nutzer von Garagen oder Kleingärten müssen keine Feststellungserklärung mehr abgeben

Aber Eigentümer muss wegen neuer Grundsteuer aktiv werden

Durch die ab 2025 neu festzusetzende Grundsteuer kommt schon in diesem Jahr auf die Eigentümer von Immobilien wie Grundstücken und Häusern Arbeit zu. Sie müssen beim Finanzamt eine sogenannte Feststellungserklärung einreichen. Hingegen sind bloße Besitzer – Pächter bzw. Mieter – von dieser Pflicht nicht betroffen. Dies gilt auch dann, wenn einem Pächter bzw. Nutzer ohne Eigentum ein entsprechendes Schreiben der Finanzverwaltung zuging.

Grundsteuererklärung kann ab heute eingereicht werden

BdSt empfiehlt elektronische Abgabe

Ab sofort kann die Feststellungserklärung zur Grundsteuer auf „Mein ELSTER“ abgegeben werden, die Formulare wurden freigeschaltet. Für viele Haus- und Wohnungseigentümer gibt es eine einfachere Alternative. Nicht empfohlen wird die Abgabe in Papierform: Diese muss beantragt werden und hat weitere Nachteile. Der BdSt informiert, was beachtet werden sollte und gibt Tipps, die Zeit und Nerven sparen.

Grundsteuerreform: Das kommt auf Haus- und Grundstückseigentümer zu

BdSt bietet im Mitgliederbereich neuen INFO-Service an

Die Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 anhand einer neuen Bemessungsgrundlage erhoben. Diese wird im Rahmen der Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 ermittelt. Daher müssen alle Eigentümer für ihre Grundstücke oder Grundstücksanteile ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte abgeben.

Eine stark vereinfachte Karte zeigt drei markierte Stellen mit verschiedenen Bodenrichtwerten (Symbolbild).

Fünf Probleme der Bodenrichtwerte

BdSt kritisiert den wichtigsten Wert der Grundsteuerreform

Das Reformmodell für die neue Grundsteuer ist komplex. Jedoch sticht ein Faktor besonders hervor: Für die Höhe der Grundsteuer ist der Bodenrichtwert relevant. Aber dieser Wert ist für die Grundsteuer als sehr kritisch anzusehen.

„Eigentümern droht eine XXL-Bürokratie“

Grundsteuer: BdSt und Haus & Grund fordern mehr Zeit für Feststellungserklärung / Neue Website mit Infos für Betroffene

Eigentümer von rund 36 Millionen Grundstücken erhalten derzeit Post von ihren Finanzverwaltungen. Bei dem seit Anfang April versendeten Informationsschreiben geht es um die Verpflichtung der Steuerzahler, Angaben zu eigenen Grundstücken zu übermitteln. In der Regel handelt es sich um Flurstücknummern, amtliche Flächen, Gemeindenamen, Gemarkungsnummern, um Bodenrichtwerte und die Wohnflächen-Größe – doch weil die erforderlichen Angaben vom Grundsteuer-Modell der Länder abhängen, kündigt sich schon jetzt ein Wirrwarr an.

Grundsteuerreform: Eigentümer müssen demnächst aktiv werden

In Rheinland-Pfalz wir das Bundesmodell umgesetzt

Vor vier Jahren, am 10. April 2018, urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Grundsteuer reformiert werden müsse. Inzwischen steht fest: Ab 2025 werden Häuser und Wohnungen in Rheinland-Pfalz nach dem Bundesmodell besteuert. Doch schon in wenigen Monaten müssen Eigentümer aktiv werden.

Bayern führt einfache Grundsteuer ein

Flächenmodell ist Vorbild auch für Rheinland-Pfalz

Unbürokratisch, einfach und gerecht – das zeichnet eine gute Steuer aus. Bayern richtet seine Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach diesen Gesichtspunkten aus. Dass der Freistaat das sogenannte Flächenmodell einführt, hat der Landtag in München in der vergangenen Woche beschlossen. Es ist dem Scholz-Modell, das in Rheinland-Pfalz eingeführt wird, weit überlegen.

Ein würfelförmiges Haus im Rohbauzustand vor blauem Himmel. Das Dach ist noch nicht gedeckt.

Baulandsteuer? Ungeheuer wirkungslos

Die negativen Effekte der Grundsteuer C

Ab 2025 dürfen Städte und Gemeinden im Land bebaubare, aber noch unbebaute Grundstücke mit einer erhöhten Grundsteuer belasten. Durch diese sog. Grundsteuer C soll Bauland aktiviert werden. Viel mehr spricht aber dafür, dass Bürokratie aktiviert wird und die Baulandsteuer ansonsten wirkungslos ist. Auch in Hinblick auf Gewerbesteuereinnahmen lehnt der BdSt die Grundsteuer C ab.