23.09.2020

Steuereinbußen der Kommunen wegen Corona-Krise

Nur das Grundsteuer-Aufkommen stieg weiterhin

Bei den rheinland-pfälzischen Kommunen macht sich die Corona-Krise durch sinkende Steuereinnahmen bemerkbar. Im ersten Halbjahr gingen diese um 170 Mio. Euro zurück. Nur die Grundsteuer B, welche praktisch alle Bürger zahlen müssen, stieg weiter an.

Im ersten Halbjahr 2020 sanken die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz deutlich. Dies geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes hervor. Mit einem Gesamtaufkommen von 2,27 Mrd. Euro verzeichneten die Kommunen sieben Prozent niedrigere Steuereinnahmen als im Vorjahreszeitraum. Dies entspricht 170 Mio. Euro weniger. Hauptgrund für diese negative Entwicklung ist die Corona-Krise. Doch auch schon im ersten Halbjahr 2019 sanken die kommunalen Steuereinnahmen um 56,2 Mio. Euro verglichen zum Vorjahr.

Damals wie aktuell sanken die Nettoeinnahmen aus der Gewerbesteuer am stärksten, wobei ein Zufall den Rückgang bremste. Gegenüber dem ersten Halbjahr 2019 fielen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer nach der Umlage an das Land um 98,1 Mio. Euro bzw. um satte 10,2 Prozent. Das Netto-Aufkommen betrug im 1. Halbjahr 2020 rund 860 Mio. Euro. Die Gewerbesteuer ist mit Abstand die wichtigste Kommunalsteuer, aber sie ist sehr konjunkturabhängig. Schon in der ersten Hälfte von 2019 war das Netto-Aufkommen mit 958 Mio. Euro um rund 125 Mio. Euro niedriger als im selben Zeitraum von 2018.

Hingegen stieg im ersten Halbjahr 2020 die Grundsteuer B um 6,9 Mio. Euro bzw. 2,4 Prozent auf 293 Mio. Euro. Dies ist – mitten in der Krise – ein neuer Rekord-Wert. Praktisch jeder Haushalt muss die Grundsteuer B entweder als selbstnutzender Eigentümer oder als Mieter über die Nebenkostenabrechnung zahlen. Die fiskalisch praktisch bedeutungslose Grundsteuer A auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke verharrte bei einem Aufkommen von 9 Mio. Euro. Rücksicht auf die finanzielle Situation nimmt die Grundsteuer B übrigens nicht, sie ist vom sog. Einheitswert abhängig. Dieser wird spätestens zum Jahr 2024 abgeschafft, um in Rheinland-Pfalz nach heutigem Stand durch das komplizierte Scholz-Modell mit Verteuerungs-Automatismus ersetzt zu werden.

Kommunale Anteile an Gemeinschaftssteuern sinken gleichfalls

Neben den Realsteuern, deren Hebesätze die Kommunen weitgehend autonom festlegen dürfen, erhalten die Kommunen Anteile an den sog. Gemeinschaftssteuern. Damit werden Steuern bezeichnet, deren Einnahmen mehr als nur einer Gebietskörperschafts-Ebene zufließen. Solche Steuern finanzieren also Bund, Land und/oder Kommunen. Die Kommunen erhalten Anteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Zusammen nahmen die Städte und Gemeinden im ersten Halbjahr 2020 darüber rund 1,07 Mrd. Euro ein – das sind rund 71 Mio. Euro bzw. 6,3 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Besonders der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sank mit 63,3 Mio. Euro bzw. 6,5 Prozent deutlich auf 907 Mio. Euro. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sank hingegen um 8 Mio. Euro bzw. 4,7 Prozent auf 160 Mio. Euro.

Die sonstigen Steuern und steuerähnliche Einnahmen sanken auf 41 Mio. Euro, was einem Rückgang von 7,4 Mio. Euro bzw. 15,3 Prozent entspricht. Darunter fallen kommunale Steuern wie die Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Tourismusabgaben wie Kurtaxen. Für die Städte und Gemeinden haben diese Steuern und Abgaben regelmäßig nur Bagatell-Charakter.

BdSt-Fazit:

Nicht überraschend sind die kommunalen Steuereinnahmen durch die Corona-Krise stark rückgängig. Vor allem die Gewerbesteuer-Einnahmen sind im ersten Halbjahr 2020 eingebrochen, wobei bereits im Vorjahr eine negative Tendenz aufkam. Damals begann die Konjunktur, sich abzukühlen. Die Corona-Pandemie beschleunigte und verstärkte die Entwicklung drastisch. Immerhin haben der Bund und das Land Rheinland-Pfalz versprochen, den Kommunen jeweils die Hälfte ihrer Gewerbesteuer-Ausfälle zu ersetzen.

Als verlässliche Einnahmen verzeichnen die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz nur die Grundsteuern. Doch haben viele Bürger in der Krise finanzielle Einbußen erlitten, dasselbe gilt für Unternehmen. Deshalb dürfen die Grundsteuern und die Gewerbesteuer keinesfalls als kommunaler Rettungsanker dienen – deren Hebesätze zu erhöhen, sollte tabu sein. Vielmehr sollten im Krisenjahr 2020 strukturelle Verbesserungen angepackt werden: Mit der Umsetzung der zweiten Stufe der Kommunalreform sollte endlich angefangen und das Konnexitätsprinzip konsequent umgesetzt werden.

BdSt-Grafiken: Die erste BdSt-Grafik zeigt die Gesamt-Steuereinnahmen rheinland-pfälzischer Kommunen jeweils für das erste Halbjahr 2018, 2019 und 2020. Die zweite Grafik unterscheidet die kommunalen Steuereinnahmen nach den Steuerarten. Auch hier werden die ersten Halbjahre von 2018 bis 2020 berücksichtigt. Datenquelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz.

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