29.07.2020

Gewerbesteuer bricht ein

Zufall mildert Schock in Rheinland-Pfalz etwas ab

Im ersten Halbjahr 2020 ist das Gewerbesteuer-Aufkommen der rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden um mehr als 200 Mio. Euro eingebrochen. Aus purem Zufall verlieren die betroffenen Kommunen selbst nur etwa die Hälfte dieser Summe – denn der Corona-Schock in den kommunalen Haushalten wird durch ein Gesetz aus dem Jahr 2001 gemildert, das zu Ende 2019 planmäßig außer Kraft trat.

Was die Steuerschätzung im Mai dieses Jahres vorausgesagt hat, bestätigt sich nur etwa zwei Monate später anhand von Zahlen des Statistischen Landesamtes. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum brachen die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen im ersten Halbjahr 2020 massiv um 204 Mio. Euro ein, was einem Rückgang von gut 18 Prozent entspricht. Unter dem Strich lag das Brutto-Aufkommen der Städte und Gemeinden bei rund 946 Mio. Euro.

Vom Brutto-Aufkommen müssen die Kommunen die sog. Gewerbesteuerumlage an den Bund und das Land abführen. Dadurch ergeben sich die Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Sie lagen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bei rund 860 Mio. Euro – und damit 98 Mio. Euro bzw. 10 Prozent niedriger als im Vorjahreszeitraum. Dass das Netto-Aufkommen nicht ganz so stark fiel wie das Brutto-Aufkommen, ist einem außergewöhnlichen Zufall zu verdanken.

Negativer Corona-Effekt durch Zufall gemildert

Im Jahr 2001 wurde das Solidarpaktfortführungsgesetz beschlossen. In diesem wurde u.a. der sog. Landesvervielfältiger deutlich von 20,5 Prozent auf 49,5 Prozent angehoben. Mit dem Jahr 2019 lief dieses Gesetz planmäßig aus. Dadurch sank der Landesvervielfältiger um 29 Prozentpunkte. Daneben besteht nach wie vor der Bundesvervielfältiger in Höhe von 14,5 Prozentpunkten. Durch den Vervielfältiger wird bestimmt, wie hoch der prozentuale Anteil ist, den die Städte und Gemeinden von ihrem Gewerbesteuer-Aufkommen an den Bund und das Land abführen. Sinkt ein Vervielfältiger, bleibt den Gemeinden mehr vom Steueraufkommen.

Es war reiner Zufall, dass das Solidarpaktfortführungsgesetz ausgerechnet zu einem Krisenjahr außer Kraft trat. Dadurch wird der negative Effekt der Corona-Krise für die Städte und Gemeinden etwas gemildert. Zudem haben zunächst der Bund, schließlich auch das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen versprochen, jeweils die Hälfte des coronabedingt eingebüßten Gewerbesteuer-Aufkommens zu erstatten.

Gewerbesteuer ist krisenanfällig

Wie hoch fällt der Corona-Effekt für die Gewerbesteuer bislang in etwa aus? Dazu hat das Statische Landesamt den Effekt durch den gesunkenen Landesvervielfältiger herausgerechnet. Demnach sanken die Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer – in weiten Teilen aufgrund der Corona-Krise – um 185 Mio. Euro bzw. 18 Prozent. Insgesamt verzeichneten bereits mehr als 1.300 der rund 2.300 Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz einen Rückgang des Gewerbesteuer-Aufkommens.

Zwar ist die Gewerbesteuer die fiskalisch wichtigste kommunale Steuer, aber sie ist sehr stark konjunkturabhängig. Im Jahr 2009 erschütterte die Finanzkrise die Weltwirtschaft – rheinland-pfälzische Kommunen hatten daraufhin rund ein Viertel geringere Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Nachdem 2001 die Internetblase an der Börse platzte, kam es zu einer Wirtschaftskrise, woraufhin die Gewerbesteuer um 21 Prozent einbrach.

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