11.08.2020

Konnexitätsprinzip zugunsten von Kommunen gestärkt

Unterfinanzierung durch Bund und Land betrifft viele Städte und Kreise

Nordrhein-westfälische kreisfreie Städte zogen vor das Bundesverfassungsgericht, um ein grundlegendes Prinzip zu erstreiten: die Konnexität. Wenn der Bund Aufgaben auf die Kommunen überträgt, muss dieser den Städten, Gemeinden und Kreisen ausreichend Finanzmittel bereitstellen. Dieses Problem besteht auch und gerade in Rheinland-Pfalz.

Jedes Kind in Deutschland hat ein Recht auf Bildung und Teilhabe, so sieht es das 12. Sozialgesetzbuch (§§ 34 und 34a SGB XII) vor. Unter die Regelungen fallen etwa Finanzhilfen für Schulbedarf, Klassenfahrten oder eine warme Mahlzeit in der Schulmensa. Diese Regelung geht zurück auf den Bund, aber die Kommunen müssen die Regelungen erfüllen und verwalten. Genügend Mittel dafür erhielten sie bislang nicht. Dagegen wehrten sich kreisfreie Städte aus Nordrhein-Westfalen – und bekamen vor dem Bundesverfassungsgericht Recht (Az. 2 BvR 696/12).

Durch das sog. Durchgriffsverbot ist es dem Bund untersagt, Kommunen neue Aufgaben zu übertragen oder bestehende Aufgaben zu entziehen, ohne für die daraus entstehenden Kosten einen Ausgleich zu zahlen. Werden bereits zugewiesene Aufgaben durch den Bund so stark geändert, dass es einer erstmaligen Übertragung gleichkommt, muss der Bund die kommunalen Kosten ebenfalls ausgleichen. Kommunen sollen durch das Durchgriffsverbot vor Eingriffen in ihre Selbstverwaltung und in ihre Finanzhoheit geschützt werden. Dahinter steht der Gedanke, der Konnexitätsprinzip genannt wird – wer eine Leistung oder Aufgabe bestellt, der bezahlt sie auch.

Eigentlich erkennen Bund und Land das Konnexitätsprinzip an. Dennoch wenden sie es nicht immer vollständig an. Wie im vom Bundesverfassungsgericht beschiedenen Fall zu Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Hintergrund ist, dass seit 2011 deutlich mehr Kinder und Jugendliche von den Leistungen aus Bildung und Teilhabe profitieren als zuvor. Teilweise müssten Kommunen als Träger der Sozialhilfe deutlich mehr Mittel aufwenden. Das höchste deutsche Gericht entschied: So geht es nicht weiter, eine Neuregelung ist bis Ende 2021 zu schaffen. Die Übergangszeit soll sicherstellen, dass betroffene Kinder weiterhin Leistungen erhalten.

Auch Rheinland-Pfalz verletzt Konnexitätsprinzip

Auch Rheinland-Pfalz verletzt das Konnexitätsprinzip regelmäßig. Ein prominentes und finanziell die Kommunen stark belastendes Beispiel sind die kostenfreien Kindergärten. Die Personalkosten sowie die Kosten für den Betrieb und Ausbau von Kitas übernimmt das Land bei weitem nicht komplett. Die Landesregierung überträgt Kita-Aufgaben an die Kommunen, stattet sie aber nicht mit ausreichend Mitteln aus, um diese Ausgaben bezahlen zu können. Insbesondere zum „Kita-Zukunftsgesetz“ 2019 war die Diskussion um die Konnexität und um das Landesgeld heftig.

Ähnliches zeigt sich auch in puncto wiederkehrender Beiträge. Ende April dieses Jahres beschloss die Ampel-Mehrheit im Landtag die flächendeckende Einführung von wiederkehrenden Beiträgen (WKB). Städte und Ortsgemeinden, welche bislang einmalige Straßenausbaubeiträge erheben, müssen statt Einmalbeiträge grundsätzlich ab dem 1. Januar 2024 WKB erheben. Die kommunalen Umstellungskosten für die juristische Beratung und für den Verwaltungsaufwand sind hoch. Zwar erhalten die betroffenen Städte und Gemeinden fünf Euro für jeden Einwohner, der in einer künftigen Abrechnungseinheit für WKB lebt. Gerechnet wird mit einer Gesamtsumme von rund zehn Mio. Euro. Aber das Geld stammt aus dem Kommunalen Finanzausgleich – Geld, das den Kommunen sowieso zusteht. Wirklich mehr Landesgeld gibt es für den Mehraufwand nicht. Damit ist das Konnexitätsprinzip verletzt.

BdSt-Fazit:

Als Signal, das Konnexitätsprinzip rigoros anzuwenden, kann der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu Bildung und Teilhabe aufgefasst werden. Dies stimmt hoffnungsfroh. Ein Grund für die hohe Verschuldung rheinland-pfälzischer Kommunen ist, dass der Bund und das Land viele Leistungen und Aufgaben bei den Kommunen bestellen, aber nicht genug dafür bezahlen. Eine Unterfinanzierung ist die Folge. Strukturschwache Regionen können das fehlende Geld oft nicht durch hohe Gewerbesteuer-Einnahmen ausgleichen, wie es in weiten Teilen Bayerns oder Baden-Württembergs gelingt.

Ob Hilfen für die Schulbildung von Kindern oder Kita-Finanzierung: Gerne betonen Politiker in Sonntagsreden, wie wichtig Bildung sei. Aber wohlfeile Worte nützen Familien mit Kindern nichts, wenn den Trägern von Schulen und Kindergärten sowie den Einrichtungen selbst von Montag bis Freitag nicht genügend Geld zur Verfügung steht. Dabei könnte Rheinland-Pfalz den Schul- und Kindergarten-Trägern ausreichend Mittel geben. Bislang hängt deren Ausstattung oft an der Finanzkraft der Kreise, Städte und Gemeinden – was Schülern, Lehrer und Eltern mancherorts leidvoll bemerken.

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