10.12.2018

Gutachten zur Kommunalreform vorgestellt

Fusionen von Landkreisen und Ortsgemeinden sinnvoll

Die Kommunalreform ist auf Ebene der Verbandsgemeinden im vollen Gange. Nun wurde ein vom Landtag beauftragtes Gutachten vorgestellt, das die Fusion von Landkreisen betrachtet. Auch Ortsgemeinden sollten zusammengelegt werden, urteilen die Gutachter. Der Steuerzahlerbund spricht sich für einen großen Wurf aus.

Mit mehr als 2.470 Kommunen, darunter 2.304 Ortsgemeinden, ist Rheinland-Pfalz das am kleinteiligsten strukturierte Bundesland. Nur der Freistaat Bayern, der drei Mal mehr Einwohner hat als Rheinland-Pfalz, kommt mit knapp 2.450 Verwaltungseinheiten nahe dran. Diese Struktur und die neuen Möglichkeiten aus Digitalisierung, die teils hohen Schulden der Kommunen und der demografische Wandel verlangen geradezu eine mutige Gebietsreform.

Im Jahr 2010 hat der Landtag das Kommunalreformgesetz beschlossen, in dem die Grundsätze der Reform geregelt werden. Für jede Fusion wird zudem ein eigenes Gesetz ausgearbeitet, das auf Besonderheiten der betroffenen Gebietskörperschaften eingehen soll. Dennoch gibt es Widerstände, zumeist von Lokalpolitikern. Mehrere Verbandsgemeinden klagten sogar vor dem Verfassungsgerichtshof gegen „Zwangshochzeiten“, wie ein ungewollter Zusammenschluss gerne betitelt wird. Doch nur eine Fusion, die zwischen der VG Maikammer und der VG Edenkoben, wurde höchstrichterlich für nichtig erklärt. Sie musste rückabgewickelt werden, was den Steuerzahler insgesamt rund drei Mio. Euro kostete (siehe Schwarzbuch 2018/2019).

Ziel des Kommunalreformgesetzes ist es, die Gebietsstruktur zukunftsfähig aufzustellen. Dabei sollen die Kommunen langfristig ihre Aufgaben in fachlich hoher Qualität wahrnehmen und finanzieren können. In der ersten Stufe fusionieren Verbandsgemeinden miteinander, in der zweiten Stufe Landkreise. Während die erste Stufe umgesetzt wird, haben sich noch keine der aktuell 24 Landkreise zusammengeschlossen.

Gutachten zur zweiten Stufe der Kommunalreform

Im Dezember 2018 wurde ein 1.500 Seiten starkes Gutachten – geschrieben von Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachrichtungen – vorgestellt, das Empfehlungen zur zweiten Stufe abgibt. Ein Ergebnis: Die Zahl der Landkreise solle auf 14 bis 19 reduziert werden. Auch wird empfohlen, kreisfreie Städte einzukreisen und Ortsgemeinden zusammenzulegen.

Obwohl das Gutachten 2015 gemeinsam von allen damals im Landtag vertretenen Fraktionen SPD, CDU und Grüne beauftragt wurde, sieht die jetzige CDU-Fraktion die Möglichkeit zur interkommunalen Zusammenarbeit zu wenig berücksichtigt. Interkommunale Zusammenarbeit solle als Ersatz zu Fusionen eingehend geprüft werden. Dabei kommt das Gutachten bereits zu dem Schluss, dass die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden keine wirksame Alternative zu einer Gebietsreform darstelle, sehr wohl aber eine Ergänzung. Die interkommunale Zusammenarbeit sei nur in bestimmten Situationen und für einen eingeschränkten Aufgabenkreis zu nutzen. Das Gutachten spricht auch von einem „Hilfskonstrukt“.

Landkreis-Fusionen sind sinnvoll

Gebietsreformen haben einen Zielkonflikt zu lösen. Auf der einen Seite soll die Leistungsfähigkeit der Kommunen verbessert werden. Gemeint ist damit vor allem, wie öffentliche Aufgaben wahrgenommen werden und die Kassenlage der Kommune. Dieser Aspekt spricht für eher große Gebietseinheiten. Auf der anderen Seite ist Bürgernähe gefragt: Ist eine Verwaltung gut erreichbar? Wissen Ratsmitglieder Bescheid, was bei ihnen im Ort los ist? Dies spricht für eher kleine Gebietseinheiten.

Aus solchen Abwägungen heraus haben die Gutachter mehrere Reformvorschläge ausgearbeitet. So ist ein Rheinland-Pfalz mit 19 Landkreisen und nur noch sechs statt bislang zwölf kreisfreien Städten denkbar. Die Gutachter sehen hierin die Minimallösung, die aber nur die drängendsten Probleme mildert. Sinnvollerweise gäbe es nur noch 14 Landkreise und fünf kreisfreie Städte im Land. Noch weniger, dafür größere Landkreise werden mit Blick auf die erforderliche Bürgernähe abgelehnt.

Auch Fusion von Ortsgemeinden?

Das Gutachten zur zweiten Stufe der Kommunalreform stellt auch eine Neuordnung der Ortsgemeinden in den Raum, um bestmögliche Reformergebnisse zu erzielen. Zusammenschlüsse von Ortsgemeinden seien aber weitgehend unabhängig von der Gebietsreform auf Kreisebene. Die identitätsstiftende Wirkung der Ortsgemeinden solle gestärkt werden, falls sie zusammengelegt werden würden. Von den 2.300 Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben mehr als 650 unter 300 Einwohner. Rund 1.000 Dörfer haben weniger als 500 Einwohner. In den Ortsgemeinden schlummert folglich Fusionspotential – das sicherlich politischen Sprengstoff enthält.

BdSt-Fazit:

Nach mehr als 40 Jahren ist es angebracht, dem Land eine neue Struktur zu geben. Rund 20 Prozent aller deutschen Kommunen liegen in Rheinland-Pfalz, aber hierzulande leben nur fünf Prozent der Bundesbürger. Die Relation verdeutlicht, wie kleinteilig Rheinland-Pfalz verwaltet wird. Für mehr Effizienz, das geht aus dem Gutachten hervor, müssten die Gebietseinheiten größer sein als heute.

Dem Einwand, durch große Gebiete ginge Bürgernähe verloren, kann entgegengehalten werden, wenn die Chancen der Digitalisierung genutzt werden: Der Weg zum Amt ist dann der kürzeste, wenn er aus dem eigenen Wohnzimmer via Internet erfolgt – Stichwort „E-Government“. Für eine digitale Verwaltung sind große Gebietseinheiten oft von Vorteil, da eine Internetplattform für viele Kommunen und für viele Bürger angeboten werden kann.

Eine zu hohe Zahl an Kommunen hemmt die Landespolitik. Viel zu oft fehlt der Regierung ein objektiver Überblick, was in den Städten und Gemeinden vor sich geht. Ein Beispiel dazu sind die Straßenausbaubeiträge. Aber auch in der Flüchtlingskrise zeigte sich, dass kommunale Daten fehlen. Doch sind Statistiken zur politischen Steuerung und Überwachung von Ergebnissen notwendig. Auch die parlamentarische Kontrolle wird erschwert, wenn die Regierung bei Anfragen angibt, eine Datenerhebung unter den Gemeinden sei zeitlich zu aufwendig und würde den Rahmen sprengen.

Die Gutachter haben umfassende Vorschläge auf den Tisch gelegt. Argumentativ und abwägend haben sie die wissenschaftliche Messlatte für sinnvolle Reformen gesetzt. Ob die Landespolitik diese Messlatte nimmt oder reißt, wird sich zeigen. Leider lässt sich nicht alles, was sinnvoll ist, politisch durchsetzen. Um die Akzeptanz von Fusionen zu fördern, schlägt der Steuerzahlerbund vor, dass das Land die Hälfte der Kassenkredite der Fusionspartner als Hochzeitsgeschenk übernehmen sollte. Fusionen mit der Lösung des Schuldenproblems zu verbinden, kann den Neustart in größeren Einheiten regelrecht beflügeln.

Die Gebietsstruktur, die in den nächsten Jahren geschaffen wird, dürfte Rheinland-Pfalz wieder für Jahrzehnte prägen – so, wie es die Reform von 1969-1974 tat. Deswegen braucht Rheinland-Pfalz eine Reform, die unsere Kommunen fit für die kommenden Jahrzehnte macht. Das heißt, sich an der von der Wissenschaft bevorzugten Lösung zu orientieren: Danach hätte Rheinland-Pfalz noch 14 Landkreise und fünf kreisfreie Städte. Auch Ortsgemeinden sollten fusionieren, wo eine bloße interkommunale Zusammenarbeit nicht genug ist.

Foto: Fotolia/Andre Bonn

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