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Drei Bescheide bis zur neuen Grundsteuer

BdSt erklärt die wichtigsten Unterschiede

Ab 2025 erheben Städte und Gemeinden die neue Grundsteuer. Hauseigentümer hatten dafür bis Ende Januar dieses Jahres Zeit, dem Finanzamt die Daten mitzuteilen. In der Folge erhalten die Eigentümer drei Bescheide: zwei vom Finanzamt, einen von der Kommune. Doch worin liegen die Unterschiede zwischen Grundsteuerwertbescheid, Bescheid über den Messbetrag und Grundsteuerbescheid? Was ist zu beachten? Der BdSt klärt auf.

Grundsteuererklärung: Rheinland-Pfalz auf fünftem Platz

BdSt vergleicht Abgabequoten der Feststellungserklärungen

Für rund 77,6 Prozent der in Rheinland-Pfalz liegenden wirtschaftlichen Einheiten wurden die Feststellungserklärungen fristgerecht eingereicht. Damit liegt Rheinland-Pfalz in einem bundesweiten Vergleich auf dem fünften Platz. Das ergab eine Aufstellung des Steuerzahlerbundes. Die höchste Abgabequote hat Sachsen-Anhalt, die niedrigste Baden-Württemberg.

Abgabefrist zur Grundsteuererklärung endet heute

BdSt beantwortet die wichtigsten Fragen

Mit dem 31. Januar 2023 endet in Rheinland-Pfalz die Abgabefrist für die Feststellungserklärung zur neuen Grundsteuer. Bevor diese ab 2025 erhoben wird, erhalten Immobilieneigentümer drei Bescheide. Zwei dieser Bescheide – über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag – verschicken die Finanzämter. Was nun zu beachten ist, erklärt der Steuerzahlerbund.

Grundsteuerwert: Bescheide vorläufig erlassen!

Steuerzahlerbund fordert Sicherheit und Entlastung

Schon vor Ablauf der Abgabefrist gingen bei denjenigen, die ihre Grundsteuererklärung früh abgegeben haben, die ersten Bescheide ein. Viele Bürger ärgern sich über unangemessen hohe Bodenrichtwerte oder fiktive Mieten – und wollen die Ungerechtigkeit und Pauschalierung nicht hinnehmen. Folglich droht den Finanzämtern eine Einspruchswelle gegen den Grundsteuerwertbescheid. Vor diesem Hintergrund fordert der Steuerzahlerbund als Mitglied einer Verbändeallianz, dass die Bescheide vorläufig gestellt werden.

Grundsteuerreform: Bescheide prüfen

Worauf ist bei den Grundsteuerbescheiden zu achten?

Langsam, aber sicher erhalten Grundeigentümer, die Ihre Feststellungserklärung abgegeben haben, vom Finanzamt ihre Bescheide: den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid. Diese Bescheide sollten Sie prüfen. Für einen Einspruch haben Sie einen Monat nach Zustellung Zeit.

Abgabefrist für Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023

Jetzt handeln, wer noch abgeben muss/BdSt-Webinare für Mitglieder

Noch bis zum 31. Januar 2023 haben Grundeigentümer Zeit, ihre Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer abzugeben. Wer noch keinen ELSTER-Zugang hat, sollte umgehend handeln. Für seine Mitglieder gibt der BdSt im Januar zwei Webinare zur Grundsteuerreform.

Musterklage gegen die Grundsteuer B

Zunächst in BaWü, doch BdSt Deutschland plant weitere Musterklagen

Der Bund der Steuerzahler hat in Baden-Württemberg eine erste Musterklage gegen die neue Grundsteuer eingereicht – zusammen mit drei Immobilienverbänden. In Baden-Württemberg liegen bereits erste Bescheide vor, so dass der BdSt gegen die ungerechte Bewertung des landeseigenen Modells vorgehen kann. Derweil bereitet der Bund der Steuerzahler Deutschland seine Musterverfahren gegen das „Bundesmodell“ vor, das in Rheinland-Pfalz umgesetzt wird.

Grundsteuererklärung: Frist bis Ende Januar 2023 verlängert

Mehr Zeit nützt Bürgern und Finanzverwaltung

Die Finanzministerien der Länder haben die Abgabefrist für die Feststellungserklärungen zur neuen Grundsteuer um drei Monate verlängert. Neuer Abgabeschluss ist damit der 31. Januar 2023. Der BdSt hatte sich für eine Fristverlängerung stark gemacht. Mehr Zeit nützt sowohl den Bürgern als auch der Finanzverwaltung, erläutert der BdSt.

Grundsteuer: Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022

Schnell handeln, wer Erklärung noch abgeben muss

Noch bis zum 31. Oktober 2022 haben Grundeigentümer Zeit, ihre Erklärung für die neue Grundsteuer einzureichen. Grundsätzlich ist die Erklärung elektronisch abzugeben. Wer dafür keinen ELSTER-Zugang hat, sollte sich umgehend registrieren, rät der BdSt Rheinland-Pfalz. Hingegen kann für bestimmte Grundstücke ein einfacheres Portal genutzt werden.

Grundsteuer wird auf Gewerbesteuer hinzugerechnet

Vertraglich umgelegte Grundsteuer erhöht Ertrag des Gewerbemieters

Eine GmbH wehrte sich dagegen, dass das Finanzamt die auf ihr angemietetes Gewerbegrundstück zu zahlende Grundsteuer auf den Gewerbeertrag hinzurechnet. Vertraglich hatte sich die GmbH gegenüber dem Vermieter verpflichtet, die Grundsteuer zu zahlen. Die Klägerin scheiterte letztlich vor dem Bundesfinanzhof (Urteil vom 02.02.2022, Az. III R 65/19).

Halbzeit bei Abgabe der Grundsteuer-Erklärungen

Knapp 500.000 Erklärungen in Rheinland-Pfalz eingegangen

Zwei von vier Monaten, in denen die Feststellungserklärungen für die neue Grundsteuer abgegeben werden können, sind vorüber. In Rheinland-Pfalz sind bislang 19,4 Prozent der rund 2,6 Mio. einzureichenden Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Derzeit sieht das Finanzministerium noch keinen Grund, die Frist über den 31. Oktober 2022 hinaus zu verlängern.

Grundsteuer: Online-Abgabe für ELSTER-Nutzer vereinfacht

Alternative zu ELSTER für viele Wohngrundstücke

Noch bis zum 31. Oktober 2022 haben Grundeigentümer Zeit, die sogenannte Feststellungserklärung zu ihrer Immobilie beim Finanzamt einzureichen. ELSTER-Nutzer konnten bislang nicht die vereinfachte Abgabe über das Portal „Grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de“ einreichen. Seit kurzem ist es möglich.

Keine Steuererhöhungen durch die Hintertür

Nivellierungssätze unverändert lassen

Der Steuerzahlerbund und Haus & Grund warnen davor, dass es durch die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs zu drastischen Erhöhungen bei der Grund- und Gewerbesteuer kommen kann. So will das Land Rheinland-Pfalz die sog. Nivellierungssätze um bis zu 100 Punkte erhöhen. Damit würden die Kommunen unter Zugzwang gesetzt, an den Hebesätzen zu schrauben.

So funktioniert die neue Grundsteuer A

Für Landwirte und Waldbesitzer gilt bundeseinheitliches Modell

Zum Jahr 2025 wird die Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen reformiert. Die neue Grundsteuer A ist – im Gegensatz zur neuen Grundsteuer B – grundsätzlich bundesweit einheitlich geregelt. Das Land Rheinland-Pfalz verschickt im August Informationsschreiben mit Daten für die Feststellungserklärung.

Grundsteuererklärung: Mehr Zeit für Eigentümer!

BdSt fordert Fristverlängerung / Reaktion auf Finanzminister-Vorstoß

Noch bis zum 31. Oktober 2022 haben Grundeigentümer Zeit, die Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer abzugeben. Schon lange bemängelt der Steuerzahlerbund, die Frist sei zu kurz. Nun griff Bundesfinanzminister Christian Lindner unsere Forderung auf – und bringt die dringend notwendige Fristverlängerung ins Spiel. Der BdSt erneuert seinen Appell.

Grundsteuer-ABC

BdSt erklärt die wichtigsten Begriffe rund um die Grundsteuerreform

Mit der Grundsteuerreform gibt es neue Begriffe. Im Rahmen der Feststellungserklärung kommen viele Bürger zum ersten Mal in Berührung mit diesen Begriffen – oder mit dem, wie sie für die neue Grundsteuer definiert sind. Um das Verständnis zu erhöhen, hat der Steuerzahlerbund ein Grundsteuer-ABC erstellt: Von A wie Abgabezeitraum bis Z wie Zweifamilienhaus.

Nutzer von Garagen oder Kleingärten müssen keine Feststellungserklärung mehr abgeben

Aber Eigentümer muss wegen neuer Grundsteuer aktiv werden

Durch die ab 2025 neu festzusetzende Grundsteuer kommt schon in diesem Jahr auf die Eigentümer von Immobilien wie Grundstücken und Häusern Arbeit zu. Sie müssen beim Finanzamt eine sogenannte Feststellungserklärung einreichen. Hingegen sind bloße Besitzer – Pächter bzw. Mieter – von dieser Pflicht nicht betroffen. Dies gilt auch dann, wenn einem Pächter bzw. Nutzer ohne Eigentum ein entsprechendes Schreiben der Finanzverwaltung zuging.

Grundsteuererklärung kann ab heute eingereicht werden

BdSt empfiehlt elektronische Abgabe

Ab sofort kann die Feststellungserklärung zur Grundsteuer auf „Mein ELSTER“ abgegeben werden, die Formulare wurden freigeschaltet. Für viele Haus- und Wohnungseigentümer gibt es eine einfachere Alternative. Nicht empfohlen wird die Abgabe in Papierform: Diese muss beantragt werden und hat weitere Nachteile. Der BdSt informiert, was beachtet werden sollte und gibt Tipps, die Zeit und Nerven sparen.

Grundsteuerreform: Das kommt auf Haus- und Grundstückseigentümer zu

BdSt bietet im Mitgliederbereich neuen INFO-Service an

Die Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 anhand einer neuen Bemessungsgrundlage erhoben. Diese wird im Rahmen der Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 ermittelt. Daher müssen alle Eigentümer für ihre Grundstücke oder Grundstücksanteile ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte abgeben.

Fünf Probleme der Bodenrichtwerte

BdSt kritisiert den wichtigsten Wert der Grundsteuerreform

Das Reformmodell für die neue Grundsteuer ist komplex. Jedoch sticht ein Faktor besonders hervor: Für die Höhe der Grundsteuer ist der Bodenrichtwert relevant. Aber dieser Wert ist für die Grundsteuer als sehr kritisch anzusehen.