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Finanzamt

Grundsteuerwert: Bescheide vorläufig erlassen!

Steuerzahlerbund fordert Sicherheit und Entlastung

Schon vor Ablauf der Abgabefrist gingen bei denjenigen, die ihre Grundsteuererklärung früh abgegeben haben, die ersten Bescheide ein. Viele Bürger ärgern sich über unangemessen hohe Bodenrichtwerte oder fiktive Mieten – und wollen die Ungerechtigkeit und Pauschalierung nicht hinnehmen. Folglich droht den Finanzämtern eine Einspruchswelle gegen den Grundsteuerwertbescheid. Vor diesem Hintergrund fordert der Steuerzahlerbund als Mitglied einer Verbändeallianz, dass die Bescheide vorläufig gestellt werden.

Drei Stapel Münzen, von links nach rechts größer werdend, neben einem Spielzeug-Holzhaus (Symbolfoto).

Grundsteuerreform: Bescheide prüfen

Worauf ist bei den Grundsteuerbescheiden zu achten?

Langsam, aber sicher erhalten Grundeigentümer, die Ihre Feststellungserklärung abgegeben haben, vom Finanzamt ihre Bescheide: den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid. Diese Bescheide sollten Sie prüfen. Für einen Einspruch haben Sie einen Monat nach Zustellung Zeit.

Abgabefrist für Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023

Jetzt handeln, wer noch abgeben muss/BdSt-Webinare für Mitglieder

Noch bis zum 31. Januar 2023 haben Grundeigentümer Zeit, ihre Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer abzugeben. Wer noch keinen ELSTER-Zugang hat, sollte umgehend handeln. Für seine Mitglieder gibt der BdSt im Januar zwei Webinare zur Grundsteuerreform.

Musterklage gegen die Grundsteuer B

Zunächst in BaWü, doch BdSt Deutschland plant weitere Musterklagen

Der Bund der Steuerzahler hat in Baden-Württemberg eine erste Musterklage gegen die neue Grundsteuer eingereicht – zusammen mit drei Immobilienverbänden. In Baden-Württemberg liegen bereits erste Bescheide vor, so dass der BdSt gegen die ungerechte Bewertung des landeseigenen Modells vorgehen kann. Derweil bereitet der Bund der Steuerzahler Deutschland seine Musterverfahren gegen das „Bundesmodell“ vor, das in Rheinland-Pfalz umgesetzt wird.

Grundsteuererklärung: Frist bis Ende Januar 2023 verlängert

Mehr Zeit nützt Bürgern und Finanzverwaltung

Die Finanzministerien der Länder haben die Abgabefrist für die Feststellungserklärungen zur neuen Grundsteuer um drei Monate verlängert. Neuer Abgabeschluss ist damit der 31. Januar 2023. Der BdSt hatte sich für eine Fristverlängerung stark gemacht. Mehr Zeit nützt sowohl den Bürgern als auch der Finanzverwaltung, erläutert der BdSt.

Grundsteuer: Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022

Schnell handeln, wer Erklärung noch abgeben muss

Noch bis zum 31. Oktober 2022 haben Grundeigentümer Zeit, ihre Erklärung für die neue Grundsteuer einzureichen. Grundsätzlich ist die Erklärung elektronisch abzugeben. Wer dafür keinen ELSTER-Zugang hat, sollte sich umgehend registrieren, rät der BdSt Rheinland-Pfalz. Hingegen kann für bestimmte Grundstücke ein einfacheres Portal genutzt werden.

Ein Taschenrechner liegt neben einem Kugelschreiber auf einem mit Zahlen beschrifteten Blatt Papier.

Grundsteuer wird auf Gewerbesteuer hinzugerechnet

Vertraglich umgelegte Grundsteuer erhöht Ertrag des Gewerbemieters

Eine GmbH wehrte sich dagegen, dass das Finanzamt die auf ihr angemietetes Gewerbegrundstück zu zahlende Grundsteuer auf den Gewerbeertrag hinzurechnet. Vertraglich hatte sich die GmbH gegenüber dem Vermieter verpflichtet, die Grundsteuer zu zahlen. Die Klägerin scheiterte letztlich vor dem Bundesfinanzhof (Urteil vom 02.02.2022, Az. III R 65/19).

Halbzeit bei Abgabe der Grundsteuer-Erklärungen

Knapp 500.000 Erklärungen in Rheinland-Pfalz eingegangen

Zwei von vier Monaten, in denen die Feststellungserklärungen für die neue Grundsteuer abgegeben werden können, sind vorüber. In Rheinland-Pfalz sind bislang 19,4 Prozent der rund 2,6 Mio. einzureichenden Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Derzeit sieht das Finanzministerium noch keinen Grund, die Frist über den 31. Oktober 2022 hinaus zu verlängern.

Grundsteuer: Online-Abgabe für ELSTER-Nutzer vereinfacht

Alternative zu ELSTER für viele Wohngrundstücke

Noch bis zum 31. Oktober 2022 haben Grundeigentümer Zeit, die sogenannte Feststellungserklärung zu ihrer Immobilie beim Finanzamt einzureichen. ELSTER-Nutzer konnten bislang nicht die vereinfachte Abgabe über das Portal „Grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de“ einreichen. Seit kurzem ist es möglich.

Keine Steuererhöhungen durch die Hintertür

Nivellierungssätze unverändert lassen

Der Steuerzahlerbund und Haus & Grund warnen davor, dass es durch die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs zu drastischen Erhöhungen bei der Grund- und Gewerbesteuer kommen kann. So will das Land Rheinland-Pfalz die sog. Nivellierungssätze um bis zu 100 Punkte erhöhen. Damit würden die Kommunen unter Zugzwang gesetzt, an den Hebesätzen zu schrauben.