Antrag auf Grundsteuererlass bis 31. März stellen
Geld zurück bei unverschuldetem LeerstandHauseigentümer aufgepasst: Wer es trotz erheblicher Bemühungen nicht schafft, seine Immobilien zu vermieten, kann mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2015 muss spätestens bis zum 31. März 2016 bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein. Deshalb rät der Steuerzahlerbund betroffenen Hauseigentümern, sich mit dem Antrag jetzt zu sputen.