Beiträge

Loft

Antrag auf Grundsteuererlass bis 31. März stellen

Geld zurück bei unverschuldetem Leerstand

Hauseigentümer aufgepasst: Wer es trotz erheblicher Bemühungen nicht schafft, seine Immobilien zu vermieten, kann mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2015 muss spätestens bis zum 31. März 2016 bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein. Deshalb rät der Steuerzahlerbund betroffenen Hauseigentümern, sich mit dem Antrag jetzt zu sputen.

BdSt im Gespräch mit Haus & Grund

Grundsteuerbremse in Rheinland-Pfalz einführen

Steuerzahlerbund und Haus & Grund richten Appell an Politik

Der BdSt Rheinland-Pfalz und Haus & Grund Rheinland-Pfalz fordern die Landespolitik zur Einführung einer Grundsteuerbremse auf. Es sei weder sozial noch gerecht, dass Eigentümer in der Mietpreisgestaltung reglementiert würden, während Kommunen den Mietern über die Grundsteuer B weiterhin uneingeschränkt in den Geldbeutel greifen dürfen.

Rathaus Mainz

Fast jede dritte größere Kommune erhöhte 2015 ihre Steuern

BdSt Rheinland-Pfalz fordert Grundsteuerbremse in der Kommune

Trauriges Ergebnis des BdSt-Realsteuer-Hebesatz-Vergleichs: Fast jede dritte Kommune erhöhte 2015 entweder die Gewerbesteuer-Sätze oder die Hebesätze von Grundsteuer B oder Grundsteuer A. Vor diesem Hintergrund fordert der Steuerzahlerbund zur Mäßigung. Eine Grundsteuerbremse durch das Land Rheinland-Pfalz muss her! Wohnen darf nicht immer teurer werden, bloß weil der Staat immer mehr zulangt.