20.03.2015

Fast jede dritte größere Kommune erhöhte 2015 ihre Steuern

BdSt Rheinland-Pfalz fordert Grundsteuerbremse in der Kommune

Laut einer Umfrage des Steuerzahlerbundes unter den 45 größten Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz haben verglichen zum Vorjahr rund 29 Prozent ihre Realsteuer-Hebesätze angehoben. Damit erhöhte fast jede dritte größere Kommune die Steuern.Der BdSt fordert zur künftigen Schonung der Bürger die Einführung einer Grundsteuerbremse.


Von den 45 untersuchten Kommunen haben in diesem Jahr neun ihren Gewerbesteuer-Hebesatz erhöht. Mit 30 Prozentpunkten (auf 405 Prozent) fiel in der Stadt Ludwigshafen die Anhebung am größten aus. Auch haben zwölf Kommunen den Hebesatz für die Grundsteuer B gesteigert. Mit 60 Prozentpunkten fällt das Plus in Bingen am Rhein (auf 450 Prozent) am höchsten aus, dicht gefolgt von Bad Kreuznach mit einer Steigerung um 50 Prozentpunkte (auf 450 Prozent) und Mainz mit 40 Prozentpunkten (auf 480 Prozent). Den Hebesatz für die Grundsteuer A haben neun Kommunen angehoben. Die größte Erhöhung findet sich mit satten 90 Prozentpunkten (auf 390 Prozent) in Mayen.

„Es ist erfreulich, dass weniger Kommunen in Rheinland-Pfalz an der Steuerschraube gedreht haben. Von 45 Städten und Gemeinden haben in diesem Jahr bislang 13 ihre Hebesätze erhöht. Im Jahr 2014 waren es 17 Kommunen und 2012 sogar 24 Kommunen“, so René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Eine wichtige Erklärung dafür ist, dass die meisten Kommunen mittlerweile Hebesätze haben, die entweder den Nivellierungssätzen des Landes entsprechen oder gar übersteigen.“

In Rheinland-Pfalz liegt der Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer bei 365 Prozent, für die Grundsteuer A bei 300 Prozent und für die Grundsteuer B bei 365 Prozent. Von 2000 bis 2011 blieben diese unverändert. Doch mit Wirkung ab 2012 und ab 2014 wurden die Nivellierungssätze vom Land in zwei Schüben erhöht. Ein Unterschreiten der Nivellierungssätze ist für die Kommunen mit finanziellen Einbußen verbunden. Auf diese Weise wird vom Land ein starker Anreiz zur Anhebung der Realsteuer-Hebesätze geschaffen. „Die strikte Anwendung des Konnexitätsprinzips und eine verbesserte Finanzausstattung der Kommunen durch das Land sind zwingend erforderlich. Weitere Anhebungen der Nivellierungssätze sollten unterbleiben, damit die Bürger nicht erneut Opfer einer Welle kommunaler Steuererhöhungen werden“, fordert Quante.

Nach Beobachtung des Steuerzahlerbundes bevorzugen es klamme Kommunen, den Hebesatz für die Grundsteuer B zu erhöhen. „Die Politik beklagt gerne, dass bezahlbarer Wohnraum knapp sei. Deswegen wurde auch eine Mietpreisbremse eingeführt“, so Quante. „Es ist ein Treppenwitz, dass die Politik Vermieter zur Zurückhaltung verpflichtet, aber selbst durch Erhöhungen der Grundsteuer B bei den Mietern ungeniert zulangt. Deswegen braucht das Land Rheinland-Pfalz auch eine Grundsteuerbremse, die das Drehen an den Hebesätzen einschränkt.“

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Eine Kommune besteuert Gewerbebetriebe nach deren Ertrag und ist deshalb ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen. Unter den betrachteten Kommunen liegt der Gewerbesteuer-Hebesatz im Schnitt bei 387 Prozent (Vorjahr: 384 Prozent). Die Spreizung geht von 330 bis 440 Prozent – unverändert zum Jahr 2014.

Den für Gewerbetreibende unerfreulichsten Hebesatz hält mit 440 Prozent unverändert die Landeshauptstadt Mainz bereit. Den zweiten Platz teilen sich die Städte Trier, Worms und Zweibrücken mit je 420 Prozent. Pirmasens folgt dicht mit 415 Prozent. Den niedrigsten Hebesatz erhebt die Gemeinde Grafschaft mit 330 Prozent. Ein vergleichsweise niedriger Gewerbesteuersatz findet sich ferner in der Stadt Ingelheim am Rhein mit 332 Prozent.

Grundsteuer B

Die Grundsteuer B wird von der Kommune auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben – damit trifft sie so gut wie alle Bürger, da diese entweder selbst Hausbesitzer sind oder die Steuer über die Mietnebenkosten bezahlen. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 385 Prozent, gegenüber 376 Prozent im Vorjahr. Die Spannweite ist bei der Grundsteuer B weit größer als bei der Gewerbesteuer, sie reicht von 80 bis 480 Prozent.

Bei der Grundsteuer B ist die Landeshauptstadt Mainz mit einem Hebesatz von 480 Prozent der klare Spitzenreiter. Mit einigem Abstand folgen Bad Kreuznach und Bingen mit jeweils 450 Prozent. Ingelheim am Rhein kann auch dieses Jahr wieder mit 80 Prozent den niedrigsten Hebesatz vorweisen. Weit dahinter folgt Grafschaft mit 338 Prozent.

Grundsteuer A

Die Grundsteuer A bezieht sich auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft. Im Jahr 2015 liegt der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A bei 315 Prozent – im Vorjahr waren es noch 308 Prozent. Die Spannweite der Hebesätze liegt bei den befragten Kommunen unverändert zwischen 67,5 und 400 Prozent.

Mit je 400 Prozent teilen sich die Städte Betzdorf und Bitburg den Spitzen-Hebesatz bei der Grundsteuer A. Bad Kreuznach, Bingen und Mayen folgen mit jeweils 390 Prozent. Den für Landwirte geringsten Hebesatz hält unverändert Ingelheim am Rhein mit 67,5 Prozent bereit. Den zweitniedrigsten Hebesatz weist die Stadt Neuwied mit 270 Prozent auf, Grafschaft folgt mit 285 Prozent an dritter Stelle.

Vergleich mit dem Jahr 2010

Der Fünf-Jahres-Vergleich zeigt, dass nur eine einzige der 45 betrachteten Städte und Gemeinden ihre Hebesätze unverändert gelassen hat, d.h. rund 98 Prozent der Kommunen haben an der Steuerschraube gedreht. Einzig die Stadt Ingelheim am Rhein hat auf Steuererhöhungen verzichtet. Zu Steuersenkungen war keine Kommune bereit.

Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A lag 2010 bei 278 Prozent (2015: 315 Prozent). Damit legte der Hebesatz in den letzten fünf Jahren um 37 Prozentpunkte zu. Exakt 40 Kommunen haben die Steuerschraube angezogen, teilweise sogar sehr massiv. Hier sticht insbesondere die Stadt Bitburg hervor, die ihren Hebesatz um satte 120 Prozentpunkte erhöhte.

In den letzten fünf Jahren haben 43 Kommunen ihren Hebesatz für die Grundsteuer B angehoben. In 2010 lag der durchschnittliche Hebesatz bei 338 Prozent (2015: 385 Prozent), das entspricht einer Steigerung von 47 Prozentpunkten. Die größten Anhebungen bei der Grundsteuer B hat Bad Kreuznach mit 120 Prozentpunkten vollzogen – Mainz, Idar-Oberstein und Betzdorf folgen mit jeweils 80 Prozentpunkten.

Bei der Gewerbesteuer haben in den letzten fünf Jahren 39 Städte und Gemeinden einen Aufschlag beschlossen. Der Schnitt der Hebesätze erhöhte sich von 370 Prozent in 2010 auf 387 in 2015. Die geringe Steigerung von 17 Prozentpunkten zeigt deutlich, dass die Kommunen bei der Gewerbesteuer weit zurückhaltender agieren als bei der Grundsteuer. Mit einer Steigerung von 55 Prozentpunkten ist Betzdorf auch hier wieder Spitzenreiter – dicht gefolgt von Herxheim bei Landau/Pfalz mit einem Plus von 50 Prozentpunkten.

Hinweis: Tabellen zu den Hebesätzen in Rheinland-Pfalz können Sie hier downloaden: PM_6-2015_Fast_jede_dritte_groessere_Kommune_erhoehte_2015_ihre_Steuern__Anhang_