20.03.2015

Aktuelle Entscheidungsvorschau

In diesem Jahr werden wichtige Urteile für Sparer erwartet

Der Bundesfinanzhof veröffentlichte im Februar eine Liste mit den wichtigsten Steuerstreitverfahren, die im Jahr 2015 entschieden werden. Auf der Liste befinden auch zwei Verfahren, die Sparer und Kapitalanleger betreffen. Unsere Entscheidungsvorschau:


Werbungskosten bei der Abgeltungsteuer: In dem Verfahren geht der Bundesfinanzhof der Frage nach, ob der Gesetzgeber den Werbungskostenabzug für Zinsen und Dividenden streichen durfte. Seit dem Jahr 2009 berücksichtigt das Finanzamt bei Privatanlegern und -sparern pauschal nur noch den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro. Entstehen dem Sparer höhere Kosten, werden diese nicht berücksichtigt. Dagegen richtet sich die Klage eines Steuerzahlers aus Baden-Württemberg (Az.: VIII R 13/13).

Antrag auf Günstigerprüfung später möglich? Für private Kapitalerträge gilt die Abgeltungsteuer in Höhe von pauschal 25 Prozent. Wer einen niedrigeren persönlichen Steuersatz hat, kann die Abgeltungsteuer abwählen. Dies muss in der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Der Bundesfinanzhof wird entscheiden, ob der Antrag auf die sog. „Günstigerprüfung“ auch noch später gestellt werden kann (Az.: VIII R 14/13).

Mit den Entscheidungen wird im Lauf des Jahres gerechnet. Bis dahin können sich betroffene Sparer auf die anhängigen Verfahren berufen und in ihrer Einkommensteuererklärung höhere Werbungskosten ansetzen bzw. den Antrag auf Günstigerprüfung noch nachholen. Macht das Finanzamt nicht mit, sollte dagegen Einspruch eingelegt und zur Begründung auf das anhängige Verfahren verwiesen werden.

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