Energiepreispauschale bei Minijobs und kurzfristig Beschäftigte
Auf die Variante kommt es an / Neuer BdSt-Info-ServiceIm September soll von Arbeitgebern die Energiepreispauschale ausgezahlt werden. Jedoch entstehen viele Fragen rund um die Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen. Dabei kann es zu unterschiedlichen Fallvarianten kommen. Arbeitgeber müssen darauf achten, welche Variante vorliegt. Der Steuerzahlerbund erklärt, worauf es ankommt.