12.05.2020

Keine Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen mehr

BdSt stellt Steuer-Kalender bereit / Säumniszuschläge vermeiden

Finanzämter werden keine Erinnerungen an fällige Steuern verschicken. Bürger und Betriebe, die ihre Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer an die Finanzämter überweisen, wurden bislang postalisch an die Zahlungen erinnert. Dieser Service entfällt. Die Finanzverwaltung rät den Steuerpflichtigen zum SEPA-Lastschriftverfahren. Der Steuerzahlerbund veröffentlicht die Steuertermine auf seiner Webseite und in einem kostenlosen Steuer-Terminkalender.

Bisher wurden Steuerzahler an die vierteljährlichen Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- und Körperschaftsteuer erinnert. Nun teilte das Landesamt für Steuern mit, dass diese Erinnerung letztmalig im ersten Quartal 2020 verschickt wurde. Im zweiten Quartal 2020, also im Juni, werden keine Zahlungshinweise mehr verschickt. Der Service wird eingestellt. Stattdessen empfiehlt das Landesamt für Steuern, dass die betroffenen Bürger und Unternehmen am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen. So würden die fälligen Steuern pünktlich bezahlt und keine Säumniszuschläge riskiert. Für die Steuerzahler hat der automatische Einzug den Vorteil, selbst nicht an die Vorauszahlungen denken zu müssen. Zudem werden eventuell zu viel gezahlte Beträge im Falle einer nachträglichen Änderung der Vorauszahlungshöhe automatisch zurücküberwiesen, so das Landesamt für Steuern.

Durch das Ende der postalisch versendeten Zahlungserinnerungen spart Rheinland-Pfalz jährlich rund 220.000 Euro Porto- und Papierkosten. Die Teilnahmeerklärung am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren ist als Vordruck beim Finanzamt erhältlich oder kann im Internet unter www.fin-rlp.de/vordrucke heruntergeladen werden („SEPA“ im Suchfeld eingeben).

Kostenloser Steuer-Terminkalender des Steuerzahlerbundes

Wer weiterhin die Vorauszahlungen händisch überweisen möchte, findet Rat beim Steuerzahlerbund. Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht die nächsten Steuertermine auf seiner Internetseite unter www.steuerzahler-rheinland-pfalz.de/steuern/steuertermine. Zudem können BdSt-Mitglieder und Interessierte den ganzjährigen Steuer-Terminkalender kostenlos beim BdSt Deutschland bestellen, solange der Vorrat reicht. Verzeichnet sind in diesem sowohl die Termine für Steuern als auch die für Sozialabgaben. BdSt-Mitglieder werden über die anstehenden Steuertermine auch in jeder Ausgabe der Mitgliederzeitschrift „Der Steuerzahler“ informiert.

Foto: Fotolia/Marek Gottschalk

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