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Landeshaushalt 2020 schließt mit Milliarden-Defizit ab

Schwarze Null wäre möglich gewesen

Die Corona-Krise stürzte Rheinland-Pfalz im Jahr 2020 in eine massive Neuverschuldung. Rund 1,3 Mrd. Euro betrug das Defizit im rheinland-pfälzischen Landeshaushalt. Geplant war zuletzt, fast 3,5 Mrd. Euro Kredite aufzunehmen. Der Steuerzahlerbund kritisiert den fehlenden Willen zur schwarzen Null – und erinnert daran, wie sie hätte erreicht werden können.

11 Prozent höhere Pensionslasten

Versorgung von Ruhestandsbeamten deutlich teurer

Mit 2,3 Mrd. Euro waren die Versorgungsausgaben des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 2019 so hoch wie nie zuvor. Auch ihr Anstieg ist der höchste, der in den vergangenen zehn Jahren zu verzeichnen war: 11,2 Prozent. Das geht aus dem Versorgungsbericht 2019 hervor, der aktuell vorliegt. Die nächste Landesregierung ist angehalten, den weiter drohenden Anstieg zu dämpfen.

Land will 2021 mehr als 1,2 Mrd. Euro neue Schulden aufnehmen

BdSt kritisiert unnötige Kreditaufnahme

Im Jahr 2021 soll das Land 19,9 Mrd. Euro ausgeben, rechnet aber nur mit Einnahmen von 18,6 Mrd. Euro. Die Differenz von über 1,2 Mrd. Euro soll durch Kredite ausgeglichen werden. Neue Schulden hält der BdSt für unnötig, da hohe Rücklagen bestehen.

Schuldenhaushalt 2021 ohne expliziten Tilgungszeitraum

Rheinland-Pfalz entwickelt sich wieder zum Schulden-Alkoholiker

Der heute in den Landtag eingebrachte Haushaltsentwurf 2021 sieht unnötig hohe Schulden von fast 1,3 Milliarden Euro vor. Die Ampel-Regierung will weder ernsthaft sparen noch die massiven Rücklagen einsetzen. Ebenso wenig gibt es einen expliziten Tilgungszeitraum für die neuen Kredite. Selbst für die kommenden Jahre 2022/2023 ist laut dem neuen Finanzplan eine weitere Verschuldung in Milliardenhöhe anvisiert.

Steuerzahlerbund kritisiert verfassungswidrige Rekordverschuldung

Wer verteidigt nun die Schuldenbremse?

Im zweiten Nachtragshaushalt 2020 beschlossen die Ampel-Fraktionen eine Rekord-Neuverschuldung von Rheinland-Pfalz: rund 3,5 Mrd. Euro! Damit wird die Corona-Krise für den Landeshaushalt unnötig teuer und die Schuldenbremse umgangen. Denn die Rücklagen wie z. B. die Haushaltssicherungsrücklage werden nicht angetastet. Stattdessen soll ein umstrittenes Sondervermögen eingerichtet werden, obwohl dies haushaltsrechtlich nicht nötig ist. Den zweiten Nachtragshaushalt kritisiert der BdSt als verfassungswidrig.

Rheinland-pfälzische Landesregierung stellt Haushaltsentwurf 2021 vor

Steuerzahlerbund nicht überzeugt

Rheinland-Pfalz: Haushaltsentwurf 2021 vorgestellt

BdSt übt Kritik

Steuerzahlerbund kritisiert Haushaltsentwurf 2021

Auf Sondervermögen verzichten / Rücklagen auflösen

Geplanter Schuldenhaushalt 2021 überzeugt nicht

Auf Sondervermögen verzichten und Landesrücklagen auflösen

Nicht nur im Jahr 2020, sondern auch 2021 soll Rheinland-Pfalz nach dem Willen der Landesregierung aus SPD, FDP und Grünen hohe Schulden aufnehmen. Nicht mehr die Corona-Krise dient als Begründung für die angedachte hohe Neuverschuldung, sondern die Wirtschaftskrise. Dennoch sieht der BdSt es als kritisch an, dass im Entwurf des Landeshaushalts 2021 corona-unabhängige Projekte veranschlagt sind, die ohne Corona vermutlich nicht umgesetzt worden wären. Ein Blick über die Landesgrenzen verrät: Rheinland-Pfalz steht nicht alleine da, Bundesfinanzminister Olaf Scholz plant ähnliche Tricksereien.

Großteil der geplanten Schuldenaufnahme ist verfassungswidrig

Steuerzahlerbund kritisiert Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltes

Auf Grundlage eines Gutachtens des Verfassungsrechtlers Prof. Christoph Gröpl (Universität des Saarlandes in Saarbrücken) für den BdSt bewertet der Steuerzahlerbund Rheinland-Pfalz den 2. Nachtragshaushalt des Landes RLP für verfassungswidrig. Kritikpunkte am „Corona-Haushalt“ sind, dass 1. vorhandene Rücklagen wie die Haushaltssicherungsrücklage nicht aufgebraucht werden, bevor neue Schulden aufgenommen werden; 2. schuldenfinanzierte Maßnahmen keinen direkten Corona-Bezug aufweisen und 3. der langen Zeitraum zur Rückzahlung des „Corona-Sondervermögens“ letztlich unnötig hohe Zinsen kostet. Das Sondervermögen erinnert zudem stark an den verfassungswidrigen und inzwischen aufgelösten Pensionsfonds.