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Höherer Sachbezug, aber verschärfte Regelung für Tankgutscheine

50 Euro je Monat als einkommensteuerfreier Sachbezug

Seit diesem Jahr liegt die Sachbezugsgrenze bei 50 Euro pro Monat. Allerdings wurden die Regelungen verschärft worden. Bemerkbar macht sich dies beispielsweise an den beliebten Tankgutscheinen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren, damit diese mehr Netto vom Brutto haben. Der BdSt informiert, was sich geändert hat.

Betrieblicher Pilatesraum im eigenen Wohnhaus ist steuerlich abziehbar

Auch Kosten für untypische Arbeitszimmer in Steuererklärung angeben

Nicht nur Kosten des häuslichen Arbeitszimmers sind unter Umständen steuerlich abzugsfähig, sondern auch Kosten für solche Räume, die betrieblich genutzt werden, aber nicht ein typisches Arbeitszimmer darstellen. So erhielt eine Pilates-Trainerin vor Gericht recht, dass sie die Kosten ihres Pilatesraums in der eigenen Wohnung voll steuerlich absetzen kann. Der BdSt informiert über das Urteil.

Steuertipps für die letzten Wochen des Jahres

BdSt-Check 2020 zeigt, was Sie jetzt noch erledigen sollten

Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler noch einige Dinge erledigen, um sich Steuervorteile zu sichern. Konkrete Hinweise gibt der Bund der Steuerzahler (BdSt) in seinem „Steuerendspurt 2020“. In diesem BdSt-INFO-Service Nr. 20 spielt die Corona-Krise eine besondere Rolle.

Werbung an Mitarbeiter-Pkw kann Arbeitslohn sein

BdSt weist auf rechtssichere Regelung hin

Seinen Beschäftigten zahlte eine Firma monatlich 21 Euro, um auf der Nummernschild-Halterung der Mitarbeiter-Pkw zu werben. Das reicht nicht, entschied das FG Münster, da der Werbecharakter nicht im Vordergrund stünde. Die Folge: Für die bis zu 252 Euro im Jahr sind Steuern zu entrichten! Nun liegt der Fall vor dem Bundesfinanzhof. Der BdSt hat Tipps für mehr Netto vom Brutto parat.

Krankenkasse: Keine Steuerersparnis ohne Zustimmung

Aktueller Steuertipp

Kinderbetreuung: Keine Steuerersparnis beim Ferienlager

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Auch wenn das Kind im Ferienlager oder auf einer Ferienfreizeit gut betreut wird, die Kosten dafür können nicht bei der Einkommensteuer abgesetzt werden. Dies geht aus einer Einkommensteuer-Kurzinformation des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vom 21. Dezember 2017 hervor. Mit anderen Betreuungskosten lassen sich die Steuern hingegen durchaus senken.

Start ins Studienjahr

So bekommen Studenten und Eltern ihr Geld zurück