26.08.2022

Höherer Sachbezug, aber verschärfte Regelung für Tankgutscheine

50 Euro je Monat als einkommensteuerfreier Sachbezug

Seit diesem Jahr liegt die Sachbezugsgrenze bei 50 Euro pro Monat. Allerdings wurden die Regelungen verschärft. Bemerkbar macht sich dies beispielsweise an den beliebten Tankgutscheinen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren, damit diese mehr Netto vom Brutto haben. Der BdSt informiert, was sich geändert hat.

Zum 1. Januar 2022 wurde die Grenze von steuerfreien Sachbezügen von 44 Euro auf 50 Euro angehoben. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist das erst einmal eine gute Nachricht. Jedoch sind die Voraussetzungen, unter denen diese Beiträge gewährt werden, verschärft worden. Ein beliebter Lohnbonus sind Tankgutscheine und Tankkarten. Diese müssen, damit sie ohne Steuerabzug gewährt werden können, entweder auf einen einzelnen Tankstellenbetreiber oder eine Tankstellenkette festgeschrieben sein (identischer Markenauftritt) oder vom Arbeitgeber selbst auf eine bestimmte Tankstelle ausgestellt sein, die dann direkt mit dem Arbeitgeber abrechnet. Hier erhält der Arbeitgeber direkt die Rechnung der Tankstelle und der Arbeitnehmer geht nicht in Vorleistung.

Der Betrag von 50 Euro ist eine monatliche Freigrenze und kein Freibetrag. Das bedeutet, wird dieser Betrag um nur einen Cent überschritten, muss für die gesamte Zuwendung Lohnsteuer und Sozialversicherung abgeführt werden. Um die Freigrenze einzuhalten, kann der Arbeitnehmer selbst zuzahlen, etwa wenn der gewünschte Sachbezug teurer als 50 Euro ist.

BdSt-Mitglieder sparen mehr: Mit dem Taschenbuch „Mehr Netto vom Brutto – Das A-Z der lohnsteuerfreien Zuwendungen“, dem INFO-Service Nr. 30 „50 Euro Sachbezug – Höhere Freigrenze und neue Regeln“ und dem Ratgeber Nr. 20 „Steuerbegünstigte Zuwendungen an Arbeitnehmer“ hat der BdSt für seine Mitglieder drei aktuelle Publikationen parat, mit denen Sie Einkommensteuer sparen. Die Veröffentlichungen sind für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen interessant und relevant. BdSt-Mitglieder können sich die Ratgeber entweder im Mitgliederbereich herunterladen oder kostenlos bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

Foto: Fotolia/Andre Bonn

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