Mehr Netto vom Brutto – Das A-Z der lohnsteuerfreien Zuwendungen
In Deutschland werden zahlreiche Abgaben vom Bruttogehalt abgezogen, bevor das Geld auf dem Konto landet: Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Zum Glück ist es möglich, Arbeitnehmern geldwerte Zuwendungen zu geben, für die „Netto gleich Brutto“ gilt. Was es dabei zu beachten gilt, verrät der BdSt-Ratgeber. Dieser richtet sich sowohl an Arbeitgeber, die ihren Angestellten steuervergünstigt etwas Gutes tun wollen, als auch an Arbeitnehmer, um bei der nächsten Gehaltsverhandlung effektiv mehr herauszuschlagen.
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