14.01.2022

Betrieblicher Pilatesraum im eigenen Wohnhaus ist steuerlich abziehbar

Auch Kosten für untypische Arbeitszimmer in Steuererklärung angeben

Nicht nur Kosten des häuslichen Arbeitszimmers sind unter Umständen steuerlich abzugsfähig, sondern auch Kosten für solche Räume, die betrieblich genutzt werden, aber nicht ein typisches Arbeitszimmer darstellen. So erhielt eine Pilates-Trainerin vor Gericht recht, dass sie die Kosten ihres Pilatesraums in der eigenen Wohnung voll steuerlich absetzen kann. Der BdSt informiert über das Urteil.

Aufwendungen für Räume innerhalb des privaten Wohnbereichs, die nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen, können unbeschränkt abziehbar sein. Steuerzahler, die in ihrem privaten Wohnbereich einen betrieblich genutzten Raum integrieren, können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer voll als Betriebsausgabe abziehen. Das hat das Finanzgericht München (Urteil vom 02. März 2021, Az.: 10 K 1251/18) bei einer selbstständigen Pilates-Trainerin entschieden.

Im konkreten Fall handelte es sich bei dem Pilates-Zimmer nach Ansicht des Finanzgerichtes um einen betriebsstättenähnlichen Raum, da sich der betriebliche bzw. berufliche Charakter des Raums und dessen Nutzung anhand objektiver Kriterien feststellen ließ. Aufwendungen wie beispielsweise anteilige Miete, Finanzierungskosten, Abschreibungen und Energiekosten sowie andere Nebenkosten sind bis zu 1.250 Euro jährlich abzugsfähig, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In voller Höhe sind die Kosten abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Im entschiedenen Fall war der Raum Mittelpunkt und die Kosten können voll abgezogen werden.

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.