Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen – auf die Zahlungsart ist zu achten
Bares ist für die Steuererklärung nicht Wahres, auch Verrechnungen nichtDer Bundesfinanzhof hat zu einer Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen entschieden und deutlich gemacht, dass nicht alle Zahlungswege die Minderung der Steuer zulassen. Steuerzahler müssen hier auf eine Zahlung durch Überweisung achten.
