28.06.2019

Trainer kann Sport-TV-Abo absetzen

Pay-TV als Werbungskosten in Einkommensteuererklärung?

Trainer, die für Sportübertragungen einen Pay-TV-Vertrag abschließen, können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen. Das entschied der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil zum Sky-Abo eines Fußballtrainers.

Im Urteilsfall machte ein Torwarttrainer, der hauptamtlich bei einem Verein angestellt war, die Kosten für sein Sky-Abo in seiner Einkommensteuererklärung geltend. Das Abonnement beinhaltete die Sender „Fußball Bundesliga“, „Sport“ und „Sky Welt“. Die anteiligen Kosten für das Paket „Bundesliga“ setzte er als Werbungskosten bei den Arbeitnehmereinkünften ab. Er begründete dies damit, dass er die Bundesligaspiele zum Kenntnissgewinn für seine Trainertätigkeit nutze. Sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht Düsseldorf lehnten dies jedoch ab. Ein Sky-Bundesliga-Abonnement sei immer privat und nicht beruflich veranlasst. Denn inhaltlich sei das Abonnement nicht mit einer Fachzeitschrift vergleichbar, die speziell auf ein Fachpublikum zugeschnitten sei, so die Begründung.

Im Revisionsverfahren hob der Bundesfinanzhof diese Entscheidung jedoch auf und verwies den Fall zurück nach Düsseldorf, denn die Begründung war dem Bundesfinanzhof zu pauschal. Es muss jeweils im Einzelfall festgestellt werden, ob Werbungskosten vorliegen. Das muss das Finanzgericht nun nachholen, denn bei einem Trainer eines Lizenzfußballvereins sei eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets „Bundesliga“ jedenfalls nicht ausgeschlossen, so die obersten Richter (Az.: IX B 28/19).

Hauptberufliche Trainer können sich auf das Urteil beziehen und Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt Ausgaben für einen Pay-TV-Sender ohne weitere Prüfung ablehnt. Zur Begründung sollte das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof genannt werden.

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