28.06.2019

Kaufpreisaufteilung: Ministerium veröffentlicht neue Version

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Das Bundesfinanzministerium hat im Mai 2019 eine neue Version seiner Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke veröffentlicht. Diese ist für die Praxis z. B. beim Kauf von bebauten Miet- oder Geschäftsgrundstücken wichtig.

Denn für die Berechnung der Abschreibung müssen die Anschaffungskosten für Immobilien in Anschaffungskosten für den Grund und Boden einerseits und für das Gebäude andererseits aufgeteilt werden. Denn nur die Anschaffungskosten, die auf Haus oder Wohnung (Gebäude) entfallen, dürfen bei der Steuer abgeschrieben werden. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung im Kaufvertrag oder ist diese willkürlich, so greift das Finanzamt auf die vom Ministerium vorgegebene Kaufpreisaufteilung zurück, die online unter www.bundesfinanzministerium.de zur Verfügung steht.

Aber Achtung: Ist im Kaufvertrag eine Aufteilung des Kaufpreises erfolgt, gilt das von den Vertragsparteien Festgelegte, urteilte der Bundesfinanzhof (IX R 12/14). Lediglich wenn die Aufteilung unplausibel ist, darf das Finanzamt auf seine Rechenhilfe zurückgreifen.

Foto: Fotolia/Ah-Fotobox

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