05.07.2019

Steuerabschreibung für neue Mietwohnungen kommt

Aktuelles Steuerrecht

Der Bundesrat hat Ende Juni der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau zugestimmt. Ziel der Regelung ist, den Neubau von Mietwohnungen zu fördern und damit ausreichend Mietwohnungen für Bürger mit kleinem und mittleren Budget zu schaffen. Der Bundestag hatte das Vorhaben bereits im Dezember 2018 beschlossen, mit der jetzigen Entsheidung gibt nun auch der Bundesrat grünes Licht für die Sonderabschreibung.

Das kommt: Die neue Sonderabschreibung soll privaten Investoren ermöglichen, befristet für vier Jahre 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen. Die bereits geltende lineare Sonderabschreibung über 2 Prozent soll bestehen bleiben. Damit könnten in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren dauerhaft vermietet werden. Vorgesehen sind darüber hinaus auch Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude. Sie greifen allerdings nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.

Foto: Fotolia/ah_fotobox

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