Beiträge

Neue Prämie für E-Autos? Lieber Infrastruktur ausbauen und Stromsteuer senken!

BdSt fordert Bundesregierung auf, ihr Versprechen zu halten und Subventionen abzubauen

Wir vermissen einen Konsolidierungshaushalt!

BdSt kritisiert Haushaltsbeschluss 2024 und klärt auf: Bund plant in Wirklichkeit mit 100 Milliarden Euro neuen Schulden.

Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses zum Bundesetat 2024 kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) die weiterhin expansive Ausgaben-Politik scharf. Im Vergleich zum Haushaltsentwurf von Mitte 2023 ist der Etat jetzt auf 476,8 Milliarden Euro gewachsen – das ist ein Anstieg um 31 Milliarden Euro! Zudem liegt der Bundeshaushalt für 2024 deutlich über den Ausgaben des Vorjahres mit 457,7 Milliarden Euro.

Die Schuldenbremse darf nicht wackeln!

BdSt-Appell zum Start der Haushaltswoche im Bundestag

Die Konjunktur dümpelt vor sich hin, die Bürokratie ufert aus, Energiekosten und Inflation sind weiter zu hoch – der Wirtschaftsstandort Deutschland steckt tief in der Krise. Das gleiche gilt für den Bundeshaushalt! In dieser Woche wird nun der Haushalt 2024 im Bundestag beraten. Dazu warnt der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel: „Statt immer neue Subventionen zu beschließen, muss die Ampel ein umfangreiches Aktionsprogramm bieten, das solide Perspektiven für den Staatshaushalt sowie Betriebe und Bürger aufzeigt. Aktuell wird leider mehr Substanz vernichtet als Mehrwert geschaffen. Deutschland muss seine Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit zurückgewinnen!“

Der Weg zum Eigenheim: Lieber Steuerrabatt als Subventionswettlauf

BdSt sieht Vorgehen der Ampel-Koalition kritisch

Sage und schreibe 1,1 Mrd. Euro Steuergeld für eine neue Subvention: So viel stellt die Bundesregierung aus dem Bundesetat 2023 bereit. Wie bitte? Dabei hatte die Ampel-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag doch einen umfassenden Subventionsabbau versprochen! Worum geht es?

Finanzhilfen an DAX-Unternehmen stoppen

Neue DSi-Recherche zu Bundes-Subventionen: Kritik und Lösungen

Die neue Ampel-Koalition im Bund will laut ihrem Koalitionsvertrag Subventionen abbauen. Der Steuerzahlerbund und sein wissenschaftliches Forschungsinstitut DSi zeigen auf, wo Fördermittel eingespart werden können: Bei den DAX-Unternehmen! Dazu hat das DSi eine neue Publikation veröffentlicht.

Flughafen Hahn ist insolvent

Nun stehen die gezahlten Betriebsbeihilfen auf dem Spiel

Der Flughafen Hahn hat Insolvenz angemeldet. Da die Presse bereits vor Monaten von finanziellen Schwierigkeiten der Muttergesellschaft HNA berichtete, ist die Insolvenz des dauerdefizitären Hunsrück-Airports nicht überraschend. Das Land muss handeln – um mehr als 10 Mio. Euro Betriebsbeihilfen aus Steuergeld nicht zu gefährden.

Muss das Land Hahn-Beihilfen zurückfordern?

Nach EuG-Urteil geht es um 10 Mio. Euro Steuergeld

Seit seinem Verkauf an einen chinesischen Investor erhielt der Flughafen Hahn rund 10,3 Mio. Euro Betriebsbeihilfen vom Land Rheinland-Pfalz. Durch ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union ist die Genehmigung dieser Beihilfen entfallen. Somit müsste der Beihilfegeber die Beihilfen zurückfordern. Doch das Land lässt sich dabei Zeit.

Produktion gefördert, Produkt verboten

Dünger aus innovativem Klärwerk darf nicht verkauft werden

Bund und Land Rheinland-Pfalz förderten die innovative Herstellung von Phosphordünger im Klärwerk von Unkel. Jedoch wurde das Düngemittel weder vom Bundeslandwirtschaftsministerium noch von der rheinland-pfälzischen Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) zugelassen. Hingegen darf das Produkt im Ausland vertrieben werden. EU-Regeln, nach denen ein Produkt, das in einem EU-Staat verkauft werden darf, überall in der EU verkauft werden darf. Laut SGD Nord gilt diese Regel aber nicht für das Herkunftsland des Produkts, hier also des Düngers. Nun klagt Klärwerksbetreiber auf Zulassung.

Bad Bergzabern verkauft Schlosshotel an Pächter

Fiasko für die Steuerzahler

Berühmt und berüchtigt wurde die Sanierung des Schlosshotels in Bad Bergzabern durch massive Baukostensteigerungen und anrüchige Vereinbarungen, die immer wieder den Vorwurf der Vetternwirtschaft aufkommen ließen. Nun hat der langjährige Pächter eine vor zehn Jahren vereinbarte Option gezogen: Das Vorkaufsrecht zu einem Bruchteil der Sanierungskosten.

Aktion Frühjahrsputz 2016

BdSt prangert unnötige Subventionen an