21.10.2021

Flughafen Hahn ist insolvent

Nun stehen die gezahlten Betriebsbeihilfen auf dem Spiel

Der Flughafen Hahn hat Insolvenz angemeldet. Da die Presse bereits vor Monaten von finanziellen Schwierigkeiten der Muttergesellschaft HNA berichtete, ist die Insolvenz des dauerdefizitären Hunsrück-Airports nicht überraschend. Das Land muss handeln – um mehr als 10 Mio. Euro Steuergeld nicht zu gefährden.

Vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach haben mehrere Gesellschaften des Flughafens Hahn, darunter auch der Betreiber Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH – kurz FFHG – Insolvenz angemeldet. Damit gerät der Flughafen Hahn rund vier Jahre nach seinem Verkauf an den chinesischen HNA-Konzern in Turbulenzen. Diese sind aber keineswegs überraschend. Während der Corona-Pandemie sind die Passagierzahlen regelrecht abgestürzt. Zu Jahresbeginn wurde in der Presse vermeldet, dass der Eigentümer HNA in finanzielle Schwierigkeiten geraten sei.

Schließlich verlor im Mai 2021 die EU-Kommission – gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz und dem Bund als Streithelfer – vor dem Europäischen Gericht (EuG) einen wichtigen Prozess. In dem ging es darum, ob der Beschluss der EU-Kommission, der es dem Land Rheinland-Pfalz erlaubte, Betriebsbeihilfen an die FFHG zu zahlen, rechtmäßig sei. Dieser Beschluss wurde für nichtig erklärt. Seit 2017 zahlte das Land Rheinland-Pfalz dem Flughafen Hahn rund 10 Mio. Euro an Betriebsbeihilfen – und hätte weitere 15 Mio. Euro überweisen dürfen, wenn das EuG-Urteil nicht dazwischengekommen wäre. Das Land hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Rechtsmittel eingelegt und beantragt, die Urteilswirkung auszusetzen. Eine Folge des EuG-Urteils ist es, dass das Land die gezahlten Betriebsbeihilfen wieder zurückfordern muss.

Daneben droht am zeitlichen Horizont die EU-Flughafenleitlinie. Diese regelt, dass Regionalflughäfen, zu denen der Hahn zählt, ab 2024 keine staatlichen Betriebsbeihilfen mehr erhalten dürfen. Somit kann das Land dem dauerdefizitären Hunsrück-Airport selbst dann keine langfristige Perspektive bieten, wenn es dazu gewillt wäre.

BdSt-Fazit:

Überraschend ist die Hahn-Insolvenz nicht wirklich. Bereits nach dem EuG-Urteil rief der Steuerzahlerbund das Land dazu auf, die rechtswidrigen Betriebsbeihilfen in Höhe von 10 Mio. Euro sicherheitshalber vom Flughafen zurückzufordern, bevor diese in einer möglichen Insolvenz verloren gehen. Um dieses Steuergeld nicht unnötig zu gefährden, muss die Landesregierung spätestens nach Insolvenzeröffnung die gezahlten Betriebsbeihilfen unverzüglich als Forderung anmelden und die Rechtsmittel vor dem EuGH zurücknehmen.

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.